Bereiter
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Definition und Überblick
Ein Bereiter ist eine Fachperson, die Pferde systematisch ausbildet, trainiert und auf bestimmte Aufgaben vorbereitet. Der Begriff stammt aus der klassischen Reitkunst und bezeichnet im engeren Sinne jemanden, der ein junges oder unausgebildetes Pferd „zureitet", also an den Reiter, die Hilfengebung und verschiedene Lektionen gewöhnt. Im weiteren Sinne umfasst die Tätigkeit auch die Korrektur von Pferden mit Verhaltensproblemen, die Vorbereitung auf den Turniersport und die Weiterbildung bereits gerittener Pferde in höheren Disziplinen. Der Bereiter übernimmt damit eine Schlüsselrolle zwischen Pferdehaltung, Reitsport und Tierschutz.
Historische Entwicklung
Die Geschichte des Bereiterberufs reicht weit zurück. Bereits in der Antike beschrieb der griechische Feldherr Xenophon um 350 v. Chr. Grundsätze der Pferdeausbildung, die auf Verständnis und Geduld statt auf Gewalt setzten. Im Mittelalter waren Bereiter an Fürstenhöfen angestellt und trugen den Titel Stallmeister oder Reitmeister. Sie bildeten Kriegspferde aus und unterrichteten den Adel in der Reitkunst. Mit der Gründung der großen Reitakademien in Neapel, Versailles und Wien – insbesondere der Spanischen Hofreitschule in Wien – wurde die Pferdeausbildung zur Kunstform erhoben. Die dort tätigen Oberbereiter und Ersten Bereiter genossen höchstes Ansehen.
Im 19. und 20. Jahrhundert wandelte sich der Beruf vom höfischen Amt zur professionellen Dienstleistung. Mit dem Aufkommen des modernen Turniersports und der organisierten Pferdezucht stieg der Bedarf an qualifizierten Ausbildern, die Pferde gezielt auf Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder den Fahrsport vorbereiten konnten.
Ausbildung und Qualifikation
In Deutschland ist der Beruf des Bereiters eng mit dem anerkannten Ausbildungsberuf Pferdewirt verknüpft. Dieser dreijährige duale Ausbildungsberuf wird nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt in fünf Fachrichtungen angeboten:
- Klassische Reitausbildung – entspricht am ehesten dem traditionellen Berufsbild des Bereiters
- Pferdehaltung und Service
- Pferdezucht
- Pferderennen
- Spezialreitweisen (z. B. Westernreiten, Gangpferdereiten)
Die Fachrichtung Klassische Reitausbildung umfasst das systematische Anreiten junger Pferde, die Ausbildung nach den Grundsätzen der Skala der Ausbildung (Takt, Losgelassenheit, Anlehnung, Schwung, Geraderichtung, Versammlung) sowie das Unterrichten von Reitschülern. Eine weiterführende Qualifikation ist der Pferdewirtschaftsmeister, der vertiefte Kenntnisse in Betriebsführung, Pädagogik und Pferdeausbildung voraussetzt.
In Österreich existiert der Lehrberuf Bereiter als eigenständige Berufsbezeichnung. In der Schweiz erfolgt die Ausbildung über den Beruf des Pferdefachmanns beziehungsweise der Pferdefachfrau mit verschiedenen Schwerpunkten.
Aufgaben und Arbeitsalltag
Der Arbeitsalltag eines Bereiters ist körperlich anspruchsvoll und zeitintensiv. Zu den wesentlichen Tätigkeiten gehören:
- Anreiten und Einreiten junger Pferde: Gewöhnung an Sattel, Trense, Reitergewicht und Hilfengebung
- Gymnastizierung: Aufbau von Muskulatur, Balance und Durchlässigkeit durch Longenarbeit, Bodenarbeit und Reitarbeit
- Korrekturarbeit: Umgang mit Pferden, die Widersetzlichkeiten, Ängste oder fehlerhafte Bewegungsmuster zeigen
- Turnierausbildung: Vorbereitung auf Prüfungen in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit
- Beritt: Regelmäßiges Training von Pferden im Auftrag der Besitzer, oft gegen ein monatliches Entgelt
- Reitunterricht: Vermittlung reiterlicher Fähigkeiten an Schüler verschiedener Leistungsstufen
- Beurteilung: Einschätzung von Pferden hinsichtlich Eignung, Gesundheitszustand und Ausbildungsstand, etwa bei Kauf oder Verkauf
Viele Bereiter arbeiten auf Reiterhöfen, in Ausbildungsställen, an Reitschulen oder als selbstständige Pferdetrainer. Einige spezialisieren sich auf bestimmte Rassen wie Warmblüter, Vollblüter oder Iberische Pferde oder auf einzelne Disziplinen.
Tierschutzrechtliche Bedeutung
Die Arbeit des Bereiters steht in direktem Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz. Paragraf 3 des deutschen Tierschutzgesetzes verbietet es, ein Tier zu einem Verhalten zu zwingen, das mit Schmerzen oder Leiden verbunden ist und das über die Fähigkeiten des Tieres hinausgeht. Für Bereiter ergibt sich daraus die Pflicht, Pferde artgerecht und unter Berücksichtigung ihres individuellen Leistungsvermögens auszubilden.
Die Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Tierschutz im Pferdesport konkretisieren diese Vorgaben. Sie fordern unter anderem, dass die Ausbildung eines Pferdes seinem Alter, Entwicklungsstand und Temperament angepasst sein muss. Methoden, die auf Angst, Schmerz oder Einschüchterung beruhen – etwa der Einsatz von Schlaufzügeln, übermäßigem Sporeneinsatz oder die sogenannte Rollkur (Hyperflexion) – sind aus tierschutzrechtlicher Sicht problematisch und werden zunehmend sanktioniert.
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