T Tierlexikon.net
← Lexikon

Kalb

K

Zucht & Fortpflanzung > Lebensstadien

Definition und Überblick

Als Kalb wird das Jungtier des Hausrinds (Bos taurus) bezeichnet, und zwar von der Geburt bis zu einem Alter von etwa sechs Monaten. In der landwirtschaftlichen Praxis und nach den Vorgaben der EU-Tierschutzgesetzgebung gilt ein Rind bis zum Alter von sechs Monaten als Kalb, danach wird es als Jungrind eingestuft. Weibliche Kälber werden häufig als Färsenkalb oder Kuhkalb bezeichnet, männliche als Bullenkalb oder Stierkalb. Der Begriff findet sich auch bei anderen Tierarten – so spricht man etwa bei Elch, Hirsch, Wal oder Elefant ebenfalls von Kälbern – im allgemeinen Sprachgebrauch ist jedoch fast immer das junge Rind gemeint.

Tragzeit und Geburt

Die Tragzeit (Trächtigkeit) beim Rind beträgt durchschnittlich rund 283 Tage, also etwa neun Monate. Die Dauer variiert leicht je nach Rasse, Geschlecht des Kalbes und individueller Veranlagung der Mutterkuh. Bullenklälber werden tendenziell ein bis zwei Tage später geboren als weibliche Kälber.

Die Geburt selbst wird als Kalbung (auch: Abkalben) bezeichnet. Unter normalen Umständen verläuft sie ohne menschliche Hilfe. Das Kalb wird in Vorderendlage geboren, wobei die Vorderbeine und der Kopf zuerst den Geburtskanal passieren. Bei Lageanomalien, etwa einer Hinterendlage oder einer Querlage, kann Geburtshilfe durch den Landwirt oder einen Tierarzt erforderlich werden. Das Geburtsgewicht liegt je nach Rasse zwischen 25 und 50 Kilogramm. Kälber großrahmiger Fleischrassen wie Charolais oder Limousin sind dabei deutlich schwerer als solche kleinerer Milchrassen wie Jersey.

Erstversorgung und Kolostralmilch

Unmittelbar nach der Geburt leckt die Mutterkuh ihr Kalb trocken. Dieser Vorgang stimuliert den Kreislauf des Neugeborenen und fördert die Mutter-Kind-Bindung. Innerhalb der ersten ein bis zwei Lebensstunden sollte das Kalb erstmals stehen und am Euter der Kuh trinken.

Die erste Milch, die sogenannte Kolostralmilch oder Biestmilch, ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit des Kalbes. Sie enthält hohe Konzentrationen an Immunglobulinen (Antikörpern), die dem Neugeborenen einen passiven Immunschutz verleihen. Da Kälber – anders als etwa menschliche Säuglinge – über die Plazenta keine mütterlichen Antikörper erhalten, sind sie bei der Geburt immunologisch nahezu ungeschützt. Die Darmschleimhaut des Kalbes kann die großen Antikörper-Moleküle nur in den ersten sechs bis zwölf Stunden nach der Geburt aufnehmen; danach schließt sich dieses Zeitfenster. Eine rechtzeitige und ausreichende Kolostrumaufnahme von mindestens drei bis vier Litern innerhalb der ersten Lebensstunden gilt daher als einer der wichtigsten Faktoren für die spätere Kälbergesundheit.

Entwicklung und Ernährung

Kälber sind Nestflüchter. Sie können bereits kurz nach der Geburt stehen und laufen. In den ersten Lebenswochen ernähren sie sich ausschließlich von Milch – entweder direkt am Euter der Mutter, über Eimertränke oder über einen Tränkeautomaten mit Milchaustauscher (MAT). Parallel beginnt ab der zweiten bis dritten Lebenswoche die Aufnahme von festem Futter wie Heu, Kraftfutter und Wasser.

Der Magen des Kalbes durchläuft in dieser Phase eine grundlegende Umstellung. Während bei der Geburt der Labmagen (der eigentliche Drüsenmagen) das größte Magenkompartiment darstellt, entwickeln sich die Vormägen – Pansen, Netzmagen und Blättermagen – erst durch die Aufnahme strukturierter Rohfaser. Die sogenannte Schlundrinnenreflex sorgt dafür, dass die getrunkene Milch beim Saugakt an den Vormägen vorbei direkt in den Labmagen geleitet wird. Dieser Reflex funktioniert zuverlässig beim Trinken aus Saugern oder am Euter; beim Trinken aus offenen Eimern kann er gestört sein.

Das Absetzen – also das Ende der Milchfütterung – erfolgt je nach Haltungsform und Betriebsziel im Alter von acht bis zwölf Wochen. In der Mutterkuhhaltung kann das Kalb bis zu sechs oder sogar acht Monate bei der Kuh saugen.

Haltung und Tierschutz

Die Haltung von Kälbern unterliegt in der Europäischen Union strengen gesetzlichen Vorgaben, festgelegt in der EU-Richtlinie 2008/119/EG und den jeweiligen nationalen Umsetzungen. Zentrale Vorschriften sind unter anderem:

  • Einzelhaltung ist ab einem Alter von acht Wochen grundsätzlich verboten; Kälber müssen danach in Gruppen gehalten werden.
  • Die Bodenfläche muss mindestens dem 1,5-Fachen der Körperlänge des Kalbes in der Breite und der Körperlänge in der Tiefe entsprechen (bei Einzelbuchten).
  • Kälber müssen täglich eine ausreichende Menge Raufutter erhalten; rein milchbasierte Fütterung ohne Zugang zu Rohfaser ist ab der zweiten Lebenswoche nicht zulässig.
  • Anbindehaltung von Kälbern ist untersagt.

In der ökologischen Landwirtschaft gelten zusätzlich erweiterte Anforderungen, etwa eine längere Mindestdauer der Vollmilchfütterung von 90 Tagen oder die Pflicht zur Gruppenhaltung ab einem früheren Alter. Zunehmend wird auch die kuhgebundene Kälberaufzucht diskutiert und praktiziert, bei der das Kalb über mehrere Wochen Kontakt zur Mutterkuh oder einer Ammenkuh beh