Paarhaltung
PHaltung & Pflege > Unterbringung – allgemein
Definition & Überblick
Unter Paarhaltung versteht man die gemeinsame Unterbringung von zwei Tieren derselben oder einer kompatiblen Art in einem Gehege. Diese Haltungsform gilt für viele Tierarten als Mindeststandard artgerechter Haltung, da sie dem natürlichen Sozialverhalten der Tiere Rechnung trägt. Besonders bei Schwarmtieren, Herdentieren und stark sozial geprägten Arten ist die Einzelhaltung aus Tierschutzgründen abzulehnen – in einigen Bundesländern und für bestimmte Arten ist sie sogar gesetzlich verboten.
Paarhaltung kann verschiedene Konstellationen umfassen: ein Männchen und ein Weibchen, zwei gleichgeschlechtliche Tiere oder ein kastriertes Tier mit einem intakten Partner. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt stark von der jeweiligen Tierart, deren Sozialstruktur und dem individuellen Charakter der Tiere ab. Typische Tierarten, bei denen Paarhaltung praktiziert wird, sind unter anderem Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Ratten, Degus und Chinchillas. Bei manchen Arten – etwa bei Ratten oder Wellensittichen – ist die Paarhaltung zwar besser als Einzelhaltung, eine kleine Gruppe ab drei Tieren wird aber zusätzlich empfohlen.
Grundlagen & Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung für eine gelungene Paarhaltung ist das Verständnis der artspezifischen Sozialstruktur. Nicht jedes Tier profitiert gleichermaßen von einem Partner. Territorial lebende Arten wie bestimmte Hamsterarten sind strikte Einzelgänger – eine erzwungene Paarhaltung kann hier zu schwerem Dauerstress, Verletzungen oder sogar zum Tod eines Tieres führen.
Folgende Grundlagen sollten vor der Vergesellschaftung geklärt sein:
- Artkenntnis: Ist die gewählte Tierart tatsächlich sozial lebend? Fachliteratur und seriöse Quellen geben hierzu Auskunft.
- Geschlechterkombination: Bei vielen Arten bewährt sich die Konstellation aus einem kastrierten Männchen und einem Weibchen. Gleichgeschlechtliche Paare funktionieren je nach Art unterschiedlich gut – bei Kaninchen etwa sind zwei unkastrierte Rammler oft hochproblematisch.
- Kastration: Um ungewollten Nachwuchs zu verhindern, ist bei gemischtgeschlechtlichen Paaren eine rechtzeitige Kastration zwingend notwendig. Bei Kaninchen ist die sogenannte Frühkastration des Rammlers vor Eintritt der Geschlechtsreife empfehlenswert.
- Gesundheitscheck: Neue Tiere sollten vor der Vergesellschaftung tierärztlich untersucht und bei Bedarf in Quarantäne gehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten und Parasiten auszuschließen.
- Platzangebot: Das Gehege muss groß genug sein, damit beide Tiere ausreichend Rückzugsmöglichkeiten haben. Beengte Verhältnisse sind eine der häufigsten Ursachen für Streitigkeiten.
Praktische Umsetzung
Die Vergesellschaftung ist der sensibelste Moment der Paarhaltung. Sie sollte grundsätzlich auf neutralem Boden stattfinden – also in einem Bereich, den keines der beiden Tiere als sein Revier betrachtet. Wird ein neues Tier einfach in das bestehende Gehege des anderen gesetzt, sind aggressive Revierverteidigungsreaktionen vorprogrammiert.
Für die Zusammenführung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Einen neutralen Bereich einrichten, der ausreichend groß ist und mehrere Versteckmöglichkeiten mit mindestens zwei Ausgängen bietet.
- Futter und Wasser an mehreren Stellen bereitstellen, um Konkurrenz um Ressourcen zu minimieren.
- Die Tiere über mehrere Stunden bis Tage beobachten. Leichtes Jagen, Berammeln und Fell-Zupfen sind bei vielen Arten normale Rangordnungskämpfe. Erst bei blutigen Verletzungen oder anhaltendem, einseitigem Mobbing sollte getrennt werden.
- Nach erfolgreicher Vergesellschaftung das gemeinsame Gehege gründlich reinigen oder komplett neu einrichten, damit kein Reviergeruch eines einzelnen Tieres dominiert.
Im Alltag sollte das Gehege genügend Beschäftigung und Auslauf bieten. Doppelte Futterstellen, ausreichend Schlafplätze und artgerechte Einrichtung – etwa Buddelbereiche für Kaninchen oder Klettermöglichkeiten für Ratten – fördern ein harmonisches Zusammenleben. Regelmäßiger beaufsichtigter Freilauf außerhalb des Geheges tut beiden Tieren gut und beugt Langeweile vor.
Häufige Fehler
- Artfremde Vergesellschaftung: Kaninchen und Meerschweinchen werden häufig zusammen gehalten, obwohl sie grundverschiedene Kommunikationsweisen haben. Ein Meerschweinchen kann einen Artgenossen nicht ersetzen – und umgekehrt. Diese Kombination ist aus Tierschutz-Perspektive abzulehnen.
- Zu kleines Gehege: Viele handelsübliche Käfige sind bereits für ein einzelnes Tier zu klein. Für die Paarhaltung muss das Platzangebot deutlich über den Mindestmaßen liegen. Für zwei Kaninchen gelten beispielsweise mindestens sechs Quadratmeter als Dauergehege.
- Vergesellschaftung im bestehenden Revier: Dieser Fehler führt regelmäßig zu heftigen Kämpfen und traumatisierten Tieren. Neutraler Boden ist keine optionale Empfehlung, sondern eine Grundvoraussetzung.
- Fehlende Kastration: Unkastrierte gemischtgeschlechtliche Paare produzieren in kürzester Zeit zahlreichen Nachwuchs. Bei Kaninchen kann ein einzelnes Paar theoretisch über hundert Nachkommen pro Jahr zeugen.
- Vergesellschaftung ohne Beobachtung: Wer die Tiere zusammensetzt und dann zur Arbeit fährt, riskiert schwere Bissverletzungen, die unbehandelt lebensbedrohlich werden können.