Tiergarten
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Definition und Überblick
Der Begriff Tiergarten bezeichnet eine Einrichtung, in der wildlebende und teils domestizierte Tierarten in Gehegen, Volieren und Aquarien gehalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Historisch ist der Tiergarten ein Vorläufer des modernen Zoologischen Gartens (kurz: Zoo), wobei die Begriffe heute oft synonym verwendet werden. Je nach Größe, Artenspektrum und Konzept wird zwischen Tiergarten, Tierpark, Zoo, Wildpark und Aquazoo unterschieden. Allen gemeinsam ist die Kombination aus Tierhaltung, Bildungsauftrag und – in zunehmendem Maße – Artenschutz.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz unterliegen Tiergärten strengen gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch das Tierschutzgesetz, die EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG) sowie länderspezifische Verordnungen reguliert. Der Betrieb erfordert eine behördliche Genehmigung und unterliegt regelmäßigen Kontrollen durch Veterinärämter.
Historische Entwicklung
Die Geschichte der Tiergärten reicht bis in die Antike zurück. Bereits im alten Ägypten, in Mesopotamien und China hielten Herrscher exotische Tiere in sogenannten Menagerien – privaten Sammlungen, die vor allem dem Prestige dienten. Im europäischen Mittelalter besaßen Fürsten und Könige eigene Tierhaltungen, häufig verbunden mit Jagdgehegen. Der Tiergarten Schönbrunn in Wien, gegründet 1752, gilt als der älteste noch bestehende Zoo der Welt.
Im 19. Jahrhundert wandelte sich das Konzept grundlegend: Mit der Gründung des Zoological Garden in London (1828) und des Zoologischen Gartens Berlin (1844) traten wissenschaftliche Forschung und Volksbildung in den Vordergrund. Tiergärten wurden zu öffentlichen Einrichtungen mit pädagogischem Anspruch. Im 20. Jahrhundert rückten artgerechte Haltung und Naturschutz immer stärker in den Fokus.
Aufgaben und Funktionen
Moderne Tiergärten erfüllen vier zentrale Aufgaben, die international als die vier Säulen der Zooarbeit anerkannt sind:
- Erholung: Tiergärten bieten der Bevölkerung einen Ort der Freizeitgestaltung und Naturerfahrung, der besonders für Familien und Kinder einen hohen Stellenwert hat.
- Bildung: Durch Schautafeln, Führungen, Zooschulen und interaktive Programme vermitteln Tiergärten Wissen über Biologie, Ökologie und den Schutz natürlicher Lebensräume.
- Forschung: Viele Einrichtungen kooperieren mit Universitäten und betreiben eigene Forschungsprojekte zu Verhaltensbiologie, Reproduktionsmedizin und Veterinärmedizin.
- Artenschutz: Durch Erhaltungszuchtprogramme (EEP – EAZA Ex-situ Programme) tragen Tiergärten zur Sicherung bedrohter Tierarten bei. Koordinierte Zuchtbücher verhindern Inzucht und erhalten genetische Vielfalt. In einigen Fällen ermöglichen sie die Wiederauswilderung von Tieren, etwa beim Europäischen Wisent oder dem Bartgeier.
Tierhaltung und Gehegegestaltung
Die Anforderungen an die Tierhaltung in Tiergärten haben sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt. Während früher kleine Käfige und gekachelte Gehege üblich waren, orientiert sich die moderne Gehegegestaltung am natürlichen Lebensraum der gehaltenen Arten. Man spricht von naturnahen Anlagen oder Immersionsgehegen, bei denen die Besucher in die nachgebildete Landschaft eintauchen.
Zentrale Aspekte der Haltung umfassen ausreichend Platz, Rückzugsmöglichkeiten, Sozialstrukturen, die dem natürlichen Verhalten entsprechen, sowie Behavioral Enrichment – gezielte Beschäftigungsmaßnahmen, die Langeweile und Verhaltensstörungen vorbeugen. Dazu zählen verstecktes Futter, Kletter- und Spielstrukturen oder Duftstimulation.
Das Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft legt in Deutschland Mindestanforderungen für die Haltung verschiedener Tiergruppen fest. Vergleichbare Leitlinien existieren für Vögel, Reptilien und Amphibien.
Rechtliche Grundlagen
In der Europäischen Union bildet die EU-Zoorichtlinie von 1999 den übergeordneten Rechtsrahmen. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ein Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Zoos einzuführen und regelmäßige Inspektionen durchzuführen. Die Richtlinie fordert explizit die Beteiligung an Artenschutz, Forschung und Bildung.
In Deutschland ist die Haltung von Wildtieren in Tiergärten durch § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie durch das Tierschutzgesetz (insbesondere §§ 2 und 11) geregelt. Betreiber benötigen eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und müssen über sachkundiges Personal verfügen. Das zuständige Veterinäramt überwacht die Einhaltung der Vorschriften.
Zusätzlich regeln das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und die EU-Artenschutzverordnung den Handel und die Haltung geschützter Tierarten. Tiergärten müssen den Erwerb und die Abgabe geschützter Arten lückenlos dokumentieren.
Berufe im Tiergarten
In einem Tiergarten arbeiten Fachkräfte verschiedener Disziplinen zusammen. Der Tierpfleger (Fachrichtung Zoo) ist für die tägliche Versorgung, Fütterung und Gesundheitsüberwachung der Tiere zuständig. Die Ausbildung dauert in Deutschland drei Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Darüber hinaus beschäftigen Tiergärten Zoologen,