Tierpark
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Definition und Überblick
Ein Tierpark ist eine Einrichtung, in der wildlebende und teils domestizierte Tierarten in Gehegen, Freianlagen oder speziell gestalteten Lebensräumen gehalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Begriff wird im Deutschen häufig synonym mit Zoo (Kurzform von Zoologischer Garten) verwendet, bezeichnet jedoch traditionell eher großflächige Anlagen mit weitläufigen, naturnah gestalteten Gehegen. Tierparks erfüllen heute vier zentrale Aufgaben: Bildung, Forschung, Artenschutz und Erholung. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und sind zugleich Arbeitgeber für zahlreiche spezialisierte Berufsgruppen.
Historische Entwicklung
Die Haltung exotischer Tiere reicht bis in die Antike zurück. Bereits ägyptische Pharaonen und chinesische Kaiser unterhielten Menagerien – private Tiersammlungen, die dem Prestige und der Unterhaltung dienten. Im Europa des 18. und 19. Jahrhunderts wandelten sich diese höfischen Sammlungen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Der Zoologische Garten London (1828) und der Zoologische Garten Berlin (1844) gelten als Wegbereiter des modernen Zoos. Der Hamburger Tierhändler und Unternehmer Carl Hagenbeck revolutionierte Anfang des 20. Jahrhunderts die Tierhaltung, indem er Gitterkäfige durch grabengetrennte Freianlagen ersetzte – ein Konzept, das Tierparks weltweit übernahmen und das bis heute die Gehegegestaltung beeinflusst.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts verschob sich der Schwerpunkt von der reinen Zurschaustellung hin zu wissenschaftlicher Forschung und aktivem Naturschutz. Moderne Tierparks verstehen sich als Naturschutzzentren, die durch Zuchtprogramme, Umweltbildung und die Finanzierung von Feldprojekten zum Erhalt der Biodiversität beitragen.
Arten von Tierparks und verwandte Einrichtungen
Die Bezeichnungen für zoologische Einrichtungen variieren und spiegeln oft unterschiedliche Schwerpunkte wider:
- Zoologischer Garten (Zoo): Klassische Einrichtung mit breitem Artenspektrum, meist in städtischer Lage, oft mit wissenschaftlicher Anbindung.
- Tierpark: Häufig großflächiger als ein innerstädtischer Zoo, mit parkähnlichem Charakter und weitläufigen Gehegen. Beispiel: Tierpark Berlin-Friedrichsfelde mit rund 160 Hektar Fläche.
- Wildpark: Konzentriert sich vorwiegend auf einheimische Wildtierarten wie Rotwild, Wildschwein, Luchs oder Wolf. Die Haltung erfolgt meist in großen Waldgehegen.
- Safari-Park: Besucher durchfahren weitläufige Areale, in denen Tiere in großen Gruppen und mit viel Bewegungsfreiheit leben.
- Vogelpark, Aquarium, Reptilienhaus: Spezialisierte Einrichtungen, die sich auf bestimmte Tiergruppen beschränken.
- Auffangstation und Wildtierstation: Keine klassischen Tierparks, aber verwandte Einrichtungen, die verletzte, beschlagnahmte oder ausgesetzte Tiere aufnehmen und rehabilitieren.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland regelt das Tierschutzgesetz (TierSchG) die Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks. Gemäß § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bedarf der Betrieb eines Zoos einer behördlichen Genehmigung. Die EU-Zoorichtlinie (1999/22/EG) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Mindeststandards für Tierhaltung, Bildungsarbeit und Artenschutzbeteiligung durchzusetzen. Tierparks müssen regelmäßige Kontrollen durch Veterinärbehörden dulden und ein Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung der jeweiligen Tierarten einhalten – die sogenannten Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Zusätzlich unterliegen Tierparks dem Artenschutzrecht. Die Haltung geschützter Arten erfordert Nachweise über legale Herkunft und die Einhaltung der Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Europäische Erhaltungszuchtprogramme (EEP) koordinieren die Zucht bedrohter Arten über Ländergrenzen hinweg und werden durch den Europäischen Zooverband (EAZA) gesteuert.
Aufgaben und Bedeutung für den Artenschutz
Tierparks leisten einen erheblichen Beitrag zur Erhaltungszucht bedrohter Tierarten. Zuchtbücher dokumentieren Abstammungslinien und genetische Vielfalt. Einige Arten wie der Wisent, das Przewalski-Pferd oder die Arabische Oryxantilope konnten nur dank der Zucht in Tierparks vor dem Aussterben bewahrt und später in natürliche Lebensräume wiedereingegliedert werden. Solche Auswilderungsprojekte gelten als bedeutende Erfolge der Ex-situ-Naturschutzarbeit.
Darüber hinaus finanzieren viele Tierparks In-situ-Schutzprojekte – also Maßnahmen im natürlichen Verbreitungsgebiet der Arten. Dazu gehören Habitatschutz, Anti-Wilderei-Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften. Die Bildungsarbeit in Tierparks – durch Zooschulen, Führungen, Informationstafeln und interaktive Programme – sensibilisiert jährlich Millionen Besucher für Natur- und Umweltschutzthemen.
Berufe im Tierpark
Tierparks bieten ein vielfältiges Berufsfeld. Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören:
- Tierpfleger/in (Fachrichtung Zoo): Dreijährige duale Ausbildung. Tierpfleger füttern, pflegen und beobachten die Tiere, reinigen Gehege und wirken bei tiermedizinischen Maßnahmen mit.