Wildgehege
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Definition und Überblick
Ein Wildgehege ist eine eingezäunte Fläche, in der wildlebende oder ehemals wildlebende Tierarten unter weitgehend naturnahen Bedingungen gehalten werden. Im Unterschied zum klassischen Zoo steht nicht die Zurschaustellung exotischer Arten im Vordergrund, sondern die Haltung heimischer oder ehemals heimischer Wildtiere in großzügigen, landschaftlich gestalteten Arealen. Wildgehege können öffentlich zugänglich oder rein privat betrieben werden. Sie dienen je nach Ausrichtung der Naturbildung, der Arterhaltung, der Landschaftspflege oder der Wildtierbewirtschaftung.
Der Begriff wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym mit Wildpark, Tiergehege oder Schaugehege verwendet. Rechtlich und fachlich bestehen jedoch Unterschiede, die sich vor allem aus der Größe der Anlage, dem Tierbestand und dem Zweck der Haltung ergeben.
Abgrenzung zu Zoo, Wildpark und Tierpark
Die Grenzen zwischen Wildgehege, Wildpark und zoologischem Garten sind fließend. Ein Zoo im Sinne der EU-Zoorichtlinie hält in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher, häufig exotischer Arten und unterliegt strengen Auflagen hinsichtlich Bildung, Forschung und Artenschutz. Ein Wildpark konzentriert sich dagegen überwiegend auf einheimische oder europäische Wildtierarten wie Rotwild, Damwild, Wildschwein, Luchs, Wolf oder Greifvögel und bietet den Tieren großflächige Freianlagen.
Wildgehege sind häufig kleiner als Wildparks und beherbergen nur wenige Tierarten. Sie finden sich in kommunalen Naherholungsgebieten, an Waldrändern oder als Teil landwirtschaftlicher Betriebe. Manche Wildgehege dienen ausschließlich der Gatterwildhaltung – also der Zucht von Wildtieren zur Fleischgewinnung – und sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Haltung von Wildtieren in Gehegen unterliegt in Deutschland mehreren Rechtsvorschriften. Zentral ist das Tierschutzgesetz (TierSchG), das grundlegende Anforderungen an eine artgerechte Haltung stellt. Ergänzend gelten die jeweiligen Landesjagdgesetze und Landeswaldgesetze, da viele Wildgehege auf forstwirtschaftlichen Flächen errichtet werden.
Für öffentlich zugängliche Wildgehege, die eine bestimmte Artenzahl oder Tieranzahl überschreiten, kann die EU-Zoorichtlinie (1999/22/EG) greifen, die in Deutschland durch § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt wurde. In diesem Fall gelten zusätzliche Anforderungen an Haltung, Dokumentation und behördliche Genehmigung.
- Genehmigungspflicht: Wer ein Wildgehege betreiben will, benötigt in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde und gegebenenfalls der unteren Naturschutzbehörde.
- Sachkundenachweis: Der Betreiber muss ausreichende Kenntnisse in Wildtierhaltung, Fütterung, Gesundheitsvorsorge und Tierverhalten nachweisen.
- Haltungsanforderungen: Mindestgrößen für Gehege, Rückzugsmöglichkeiten, Sozialstrukturen und tierärztliche Betreuung sind vorgeschrieben. Orientierung bieten die Leitlinien für die Haltung von Wildtieren des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie Gutachten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT).
- Meldepflichten: Bestimmte Tierarten – etwa solche, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) unterliegen – erfordern zusätzliche Registrierungen und Herkunftsnachweise.
Gehaltene Tierarten
Typische Bewohner eines Wildgeheges sind Huftiere wie Reh, Rothirsch, Damhirsch, Mufflon und Wildschwein. Viele Einrichtungen halten darüber hinaus Greifvögel, Eulen, Störche, Waschbären, Füchse, Dachse oder Fischotter. In größeren Anlagen finden sich auch Wisente, Wölfe oder Luchse, die als Vertreter der großen europäischen Wildtiere besonderes öffentliches Interesse wecken.
Einige Wildgehege zeigen gezielt alte Haustierrassen wie Heidschnucken, Skudden oder Poitou-Esel, um auf die genetische Vielfalt domestizierter Tiere aufmerksam zu machen. Diese sogenannten Arche-Gehege verbinden Wildtierhaltung mit dem Erhalt gefährdeter Nutztierrassen.
Tierschutz und artgerechte Haltung
Die artgerechte Haltung stellt Betreiber von Wildgehegen vor besondere Herausforderungen. Wildtiere haben im Vergleich zu domestizierten Arten ein ausgeprägtes Fluchtverhalten, große Raumansprüche und spezifische Anforderungen an Sozialstruktur und Nahrungsangebot. Zu kleine Gehege, fehlende Rückzugsräume oder übermäßiger Besucherkontakt können zu Stereotypien und chronischem Stress führen.
Tierschutzorganisationen fordern regelmäßig unabhängige Kontrollen und die Einhaltung wissenschaftlich fundierter Haltungsstandards. Kritisch bewertet wird insbesondere die Einzelhaltung sozialer Arten, die Haltung nachtaktiver Tiere in publikumsintensiven Bereichen sowie die unzureichende tierärztliche Versorgung in kleineren, ehrenamtlich geführten Gehegen.
Positiv hervorgehoben wird dagegen die Rolle gut geführter Wildgehege als Auffangstationen für verletzte oder verwaiste Wildtiere sowie als Beitrag zur Umweltbildung. Der direkte Kontakt mit lebenden Wildtieren kann gerade bei Kindern und Jugendlichen ein Verständnis für ökologische Zusammenhänge fördern, das allein durch Bücher oder Medien kaum zu erreichen wäre.
Bildung, Forschung und Naturschutz