Wildpark
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Definition und Überblick
Ein Wildpark ist eine großflächige Einrichtung, in der vorwiegend einheimische Wildtiere in naturnahen Gehegen gehalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Unterschied zum klassischen Zoo, der exotische Tierarten aus aller Welt zeigt, liegt der Schwerpunkt eines Wildparks auf der heimischen Fauna – also auf Arten, die in der jeweiligen Region natürlich vorkommen oder historisch vorkamen. Typische Bewohner mitteleuropäischer Wildparks sind Rothirsch, Wildschwein, Luchs, Wolf, Wisent, Mufflon, Dachs, Fischotter und verschiedene Greifvogelarten.
Die Übergänge zwischen Wildpark, Tierpark, Wildgehege und zoologischem Garten sind fließend. Während ein Wildgehege oft nur eine oder wenige Arten auf eingezäuntem Gelände beherbergt, bietet ein Wildpark in der Regel ein deutlich breiteres Artenspektrum und ein pädagogisches Konzept. Viele Wildparks sind in Waldgebiete eingebettet und nutzen die vorhandene Landschaft, um den Tieren möglichst artgerechte Lebensbedingungen zu bieten.
Geschichte und Entwicklung
Die Idee, Wildtiere in umfriedeten Arealen zu halten, reicht bis ins Mittelalter zurück. Adelige Jagdgehege und herrschaftliche Tiergärten dienten zunächst der Jagd und der Repräsentation. Erst im 20. Jahrhundert wandelte sich das Konzept grundlegend: Aus Jagdgattern wurden zunehmend Einrichtungen mit Bildungs- und Naturschutzauftrag. In den 1950er- und 1960er-Jahren entstanden im deutschsprachigen Raum zahlreiche Wildparks, die Familien einen Zugang zur heimischen Tierwelt ermöglichen sollten.
Heute zählt Deutschland über 200 Wildparks unterschiedlicher Größe und Ausrichtung. Bekannte Beispiele sind der Wildpark Lüneburger Heide, der Wildpark Schwarze Berge bei Hamburg, der Bayerische Wald Tierisch Wild oder der Wildpark Bad Mergentheim. In Österreich und der Schweiz existieren vergleichbare Einrichtungen, etwa der Cumberland Wildpark Grünau oder der Wildnispark Zürich Langenberg.
Tierbestand und Gehege
Das Spektrum der gehaltenen Arten umfasst in erster Linie Säugetiere und Vögel der mitteleuropäischen Fauna. Häufig anzutreffende Tierarten sind:
- Huftiere: Rothirsch, Damhirsch, Sikahirsch, Reh, Wisent, Elch, Mufflon, Steinbock, Gämse
- Raubtiere: Wolf, Luchs, Braunbär, Wildkatze, Fischotter, Fuchs, Marder
- Greifvögel: Steinadler, Uhu, Wanderfalke, Habicht, Bussard, verschiedene Eulenarten
- Weitere Arten: Wildschwein, Dachs, Waschbär, Biber, Murmeltier, Frettchen sowie Haustierrassen alter Schläge wie Heidschnucken oder Wollschweine
Die Gehege in Wildparks sind in der Regel erheblich größer als in herkömmlichen Zoos. Weitläufige Waldgehege, naturbelassene Feuchtbiotope und offene Weideflächen ermöglichen den Tieren ein Bewegungspensum, das ihrem natürlichen Verhalten nahekommt. Manche Parks arbeiten mit begehbaren Gehegen, in denen Besucher direkten Kontakt zu Damwild oder Ziegen haben und die Tiere füttern dürfen – sogenannte Streichelgehege oder Fütterungsrundwege.
Rechtliche Grundlagen
Der Betrieb eines Wildparks unterliegt in Deutschland mehreren Rechtsvorschriften. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) bildet die zentrale Grundlage für die Haltung aller Wirbeltiere und schreibt artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung vor. Ergänzend gelten die Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zoos und Wildparks, herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Darüber hinaus greift die EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG), die in deutsches Recht durch entsprechende Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt wurde. Wildparks, die als Zoo im Sinne dieser Richtlinie gelten, benötigen eine behördliche Genehmigung und müssen regelmäßige Kontrollen durch die zuständige Veterinärbehörde dulden. Die Säugetiergutachten und Mindestanforderungen an die Haltung einzelner Tierarten legen konkrete Vorgaben zu Gehegegrößen, Strukturierung, Klima und sozialer Gruppenzusammensetzung fest.
Für die Haltung besonders geschützter Arten wie Wolf, Luchs oder Steinadler sind zusätzliche artenschutzrechtliche Genehmigungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und gegebenenfalls nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) erforderlich.
Bildung, Forschung und Naturschutz
Moderne Wildparks verstehen sich als außerschulische Lernorte. Waldpädagogische Programme, Führungen, Schautafeln und interaktive Naturerlebniswege vermitteln Wissen über Ökologie, Artenschutz und die Biologie einheimischer Wildtiere. Viele Einrichtungen kooperieren mit Schulen, Kindergärten und Naturschutzverbänden. Die direkte Begegnung mit lebenden Tieren erzeugt eine emotionale Bindung zur heimischen Natur, die durch reine Theorie kaum erreichbar wäre.
Einige Wildparks beteiligen sich aktiv an Artenschutzprogrammen und Wiederansiedlungsprojekten. Die Zucht bedrohter oder regional ausgestorbener Arten wie Wisent, Luchs oder Habichtskauz dient der Bestandssicherung und der späteren Auswilderung. Der Wildnispark Zürich Langenberg etwa spielte eine zentrale Rolle bei der Wiederansiedlung des Bartgeiers in den Alpen. Auch wissenschaftliche Forschung zu Verhaltensbiologie, Parasitologie und Populationsgenetik findet in Wildparks statt.
Berufsbilder im Wildpark
In Wildparks arbeiten Menschen mit untersch