T Tierlexikon.net
← Lexikon

Zoo

Z

Tierschutz, Recht & Berufe > Berufe & Einrichtungen

Definition und Überblick

Ein Zoo – kurz für Zoologischer Garten – ist eine Einrichtung, in der Wildtiere und teils auch domestizierte Tierarten in Gehegen, Volieren, Aquarien oder speziellen Anlagen gehalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Begriff leitet sich vom griechischen Wort zoon (Lebewesen) ab. Neben der Bezeichnung Zoo sind auch die Begriffe Tierpark, Tiergarten, Wildpark und Tiergehege gebräuchlich, wobei sich diese Einrichtungstypen in Größe, Konzept und Artenspektrum unterscheiden können. Zoologische Gärten erfüllen heute vier zentrale Aufgaben: Bildung, Forschung, Artenschutz und Erholung. In Deutschland existieren über 800 zoologische Einrichtungen unterschiedlicher Größe, von großen wissenschaftlich geführten Zoos bis hin zu kleinen Wildgehegen.

Geschichte der Zoologischen Gärten

Die Haltung wilder Tiere durch den Menschen reicht Jahrtausende zurück. Bereits im alten Ägypten, in Mesopotamien und im kaiserlichen China unterhielten Herrscher Menagerien als Zeichen von Macht und Reichtum. Diese fürstlichen Tiersammlungen dienten vorrangig der Unterhaltung und Repräsentation, nicht dem wissenschaftlichen Interesse.

Der älteste noch bestehende Zoo der Welt ist der Tiergarten Schönbrunn in Wien, der 1752 als kaiserliche Menagerie gegründet wurde. Im 19. Jahrhundert entstanden in vielen europäischen Städten Zoologische Gärten nach modernem Vorbild: London (1828), Berlin (1844), Frankfurt (1858) und Köln (1860) zählen zu den frühen Gründungen. Diese Einrichtungen öffneten sich erstmals einem breiten Publikum und verfolgten zunehmend wissenschaftliche Ziele.

Ein Meilenstein in der Zoogeschichte war das Konzept der Geozoos, das Carl Hagenbeck Anfang des 20. Jahrhunderts in Hamburg-Stellingen umsetzte. Er ersetzte die bis dahin üblichen Gitterkäfige durch offene Freianlagen mit Gräben und naturnah gestalteten Landschaften. Dieses Prinzip der gitterlosen Tierhaltung prägt die Zoogestaltung bis heute.

Aufgaben moderner Zoos

Die Weltzoo- und Aquariumvereinigung (WAZA) sowie der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) definieren vier Kernaufgaben für zeitgemäße zoologische Einrichtungen:

  • Artenschutz und Arterhaltung: Zoos beteiligen sich an koordinierten Zuchtprogrammen, den sogenannten Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen (EEP) und internationalen Zuchtbüchern. Ziel ist es, genetisch gesunde Reservepopulationen bedrohter Tierarten aufzubauen. Erfolgreiche Beispiele sind die Nachzucht und Wiederauswilderung von Wisent, Przewalski-Pferd und Kalifornischem Kondor.
  • Bildung und Umweltpädagogik: Zoopädagogische Abteilungen bieten Führungen, Workshops und Unterrichtsmaterialien an. Der direkte Kontakt mit lebenden Tieren soll Verständnis für ökologische Zusammenhänge und den Schutz natürlicher Lebensräume wecken.
  • Forschung: Wissenschaftliche Zoos betreiben oder unterstützen Forschungsprojekte zu Tierverhalten (Ethologie), Reproduktionsbiologie, Veterinärmedizin und Naturschutzbiologie. Die gewonnenen Erkenntnisse kommen sowohl der Zootierhaltung als auch dem Schutz wildlebender Populationen zugute.
  • Erholung: Als Naherholungsorte ziehen Zoos jährlich Millionen Besucherinnen und Besucher an. Allein die deutschen Zoos verzeichnen zusammen über 60 Millionen Besuche pro Jahr.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die Haltung von Tieren in Zoos unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) bildet die übergeordnete Rechtsgrundlage und schreibt eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege vor. Der spezifische § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) definiert den Zoo als dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wildlebender Arten gehalten und öffentlich zur Schau gestellt werden, und legt konkrete Genehmigungsvoraussetzungen fest.

Jeder Zoo benötigt eine behördliche Betriebsgenehmigung, die an Auflagen zur Tierhaltung, Sicherheit und fachkundigen Betreuung geknüpft ist. Die EU-Zoorichtlinie (1999/22/EG) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zu einheitlichen Mindeststandards. Hinzu kommen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und die EU-Artenschutzverordnung, die den Handel und die Haltung geschützter Arten regulieren. Regelmäßige Kontrollen durch Veterinärbehörden stellen die Einhaltung der Vorschriften sicher.

Tierhaltung und Gehegegestaltung

Die Ansprüche an die Zootierhaltung haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gewandelt. Moderne Zoos setzen auf großzügige, naturnah gestaltete Anlagen, die den Tieren artgerechte Bewegungsmöglichkeiten, Rückzugsbereiche und soziale Strukturen ermöglichen. Behavioral Enrichment – die gezielte Beschäftigung und geistige Anregung der Tiere durch Futterverstecke, Spielobjekte oder variierende Gehegestrukturen – gehört heute zum Standard der Tierpflege.

Viele Einrichtungen haben ihre Ausstellungskonzepte grundlegend umgestaltet: Statt einzelne Tierarten in isolierten Käfigen zu zeigen, werden zunehmend Gemeinschaftsanlagen und Lebensraumausstellungen (sogenannte Immersionsanlagen) eingerichtet, in denen mehrere Arten eines Ökosystems gemeinsam gehalten werden. Besucher tauchen dabei optisch in den natürlichen Lebensraum ein – etwa in tropische Regenwälder, afrikanische Savannen oder arktische Landschaften.

Berufsbilder im Zoo

Zoologische Gärten bieten verschiedene Berufsfelder. Der bekannteste ist der der Tierpflegerin oder des