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Artname

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Biologie & Ökologie > Systematik & Taxonomie

Definition und Überblick

Der Artname (auch wissenschaftlicher Artname oder Epithetum specificum) ist die zweite Komponente der zweiteiligen wissenschaftlichen Benennung einer biologischen Art. Er bildet zusammen mit dem Gattungsnamen das sogenannte Binomen, also den vollständigen wissenschaftlichen Namen eines Organismus nach dem System der binären Nomenklatur. Dieses Benennungsprinzip geht auf den schwedischen Naturforscher Carl von Linné zurück, der es im 18. Jahrhundert einführte und damit die Grundlage für die moderne biologische Systematik legte. Im zoologischen Kontext wird der Artname häufig auch als Artepitheton bezeichnet, in der Botanik spricht man vom spezifischen Epitheton.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Beim Haushund lautet der vollständige wissenschaftliche Name Canis lupus familiaris. Hier ist Canis der Gattungsname, lupus das Artepitheton und familiaris der Unterartname. Beim Wolf – Canis lupus – bildet lupus den Artnamen, der die Art innerhalb der Gattung Canis eindeutig kennzeichnet.

Historische Entwicklung

Vor der Einführung der binären Nomenklatur durch Linné war die Benennung von Tier- und Pflanzenarten uneinheitlich und oft umständlich. Viele Naturforscher verwendeten lange, beschreibende Phrasen in lateinischer Sprache – sogenannte Diagnosen oder Polynome –, um eine Art zu charakterisieren. Diese Bezeichnungen konnten aus fünf oder mehr Wörtern bestehen und waren weder einheitlich noch praktisch handhabbar.

Mit seinem Werk Systema Naturae (1. Auflage 1735, entscheidende 10. Auflage 1758 für die Zoologie) und Species Plantarum (1753 für die Botanik) führte Linné konsequent das Zweinamensystem ein. Jede Art erhielt fortan genau zwei lateinische oder latinisierte Namen: den Gattungsnamen und den Artnamen. Dieses System setzte sich rasch in der gesamten Naturforschung durch, weil es Klarheit und internationale Verständlichkeit ermöglichte.

Regeln der Namensgebung

Die Vergabe von Artnamen unterliegt strengen internationalen Regelwerken. Für das Tierreich gelten die Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur (ICZN – International Code of Zoological Nomenclature), für Pflanzen, Algen und Pilze der International Code of Nomenclature for algae, fungi, and plants (ICN). Diese Codes legen fest, wie Artnamen gebildet, veröffentlicht und gegebenenfalls geändert werden.

Zentrale Grundsätze der Namensgebung sind:

  • Prioritätsprinzip: Der zuerst gültig veröffentlichte Artname hat Vorrang gegenüber später vergebenen Namen für dieselbe Art. Doppelt benannte Arten erhalten ein Synonym, das als ungültig gilt.
  • Lateinische oder latinisierte Form: Artnamen müssen in lateinischer oder latinisierter Schreibweise vorliegen. Sie können aus jeder Sprache entlehnt sein, werden aber grammatisch angepasst.
  • Kleinschreibung: Das Artepitheton wird stets kleingeschrieben, der Gattungsname hingegen großgeschrieben.
  • Kursivschreibung: In gedruckten Texten werden Gattungsname und Artname kursiv gesetzt.
  • Autorenangabe: Nach dem Artnamen folgt üblicherweise der Name des Erstbeschreibers und das Jahr der Erstbeschreibung, zum Beispiel Panthera leo Linnaeus, 1758.

Herkunft und Bedeutung von Artnamen

Artnamen haben unterschiedliche Ursprünge und können verschiedene Informationen transportieren. Häufig lassen sie sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Beschreibende Namen: Sie beziehen sich auf Merkmale der Art, etwa Färbung, Größe oder Körperform. Beispiel: Ursus arctos horribilishorribilis (schrecklich) verweist auf das einschüchternde Erscheinungsbild des Grizzlybären.
  • Geographische Namen: Sie geben Hinweise auf das Verbreitungsgebiet oder den Fundort. Beispiel: Salamandra salamandra oder Corvus hawaiiensis – letzterer verweist auf Hawaii als Heimat der Hawaiikrähe.
  • Ehrenbezeichnungen: Artnamen können zu Ehren von Personen vergeben werden. Beispiel: Gazella dorcas oder Attenboroughia attenboroughi, benannt nach dem Naturforscher David Attenborough.
  • Ökologische Hinweise: Manche Artnamen beschreiben Lebensweise oder Lebensraum, zum Beispiel aquaticus (im Wasser lebend) oder silvestris (waldbewohnend).

Abgrenzung von verwandten Begriffen

Der Artname darf nicht mit dem Trivialnamen (auch Volksname oder Vernakularname genannt) verwechselt werden. Trivialnamen wie „Rotfuchs", „Steinadler" oder „Blindschleiche" sind landessprachliche Bezeichnungen, die regional variieren können und keiner verbindlichen Regelung unterliegen. Der wissenschaftliche Artname hingegen ist weltweit eindeutig und sprachübergreifend gültig.

Ebenso ist der Artname vom Gattungsnamen zu unterscheiden. Während der Gattungsname eine übergeordnete Gruppe verwandter Arten zusammenfasst, grenzt das Artepitheton die einzelne Spezies innerhalb dieser Gattung ab. Erst die Kombination beider Namensbestandteile ergibt die vollständige und eindeutige Artbezeichnung. Ein Artname allein – etwa domesticus – ist nicht eindeutig, da derselbe Name in verschiedenen Gattungen für unterschiedliche Arten verwendet werden kann (Passer domesticus – Haussperling, Musca domestica – Stubenfliege).

Bedeutung für die Taxonomie und den Artenschutz

Die korrekte Vergabe und Verwend