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Artenschutzabkommen

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Definition und Überblick

Artenschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten, die den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten zum Ziel haben. Sie regulieren unter anderem den internationalen Handel mit gefährdeten Arten, schützen Lebensräume und verpflichten die Unterzeichnerstaaten zu konkreten Maßnahmen gegen das Artensterben. Diese Übereinkommen bilden das rechtliche Rückgrat des globalen Naturschutzes und ergänzen nationale Gesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz oder die EU-Artenschutzverordnung.

Die Notwendigkeit internationaler Abkommen ergibt sich aus der Tatsache, dass Tiere keine Staatsgrenzen kennen. Zugvögel, Wale, Meeresschildkröten und zahlreiche andere Wildtiere durchqueren auf ihren Wanderungen mehrere Länder und Ozeane. Ohne grenzüberschreitende Zusammenarbeit lässt sich ihr Schutz nicht wirksam umsetzen. Ebenso erfordert die Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels – eines der lukrativsten Bereiche der organisierten Kriminalität – koordiniertes internationales Vorgehen.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Das bekannteste und einflussreichste Artenschutzabkommen ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, international als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. Es wurde 1973 unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Derzeit sind über 180 Staaten Vertragsparteien.

CITES reguliert den grenzüberschreitenden Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie deren Produkten wie Elfenbein, Felle, Korallen oder traditionelle Medizin. Die geschützten Arten sind in drei Anhängen gelistet:

  • Anhang I: Vom Aussterben bedrohte Arten, bei denen jeglicher kommerzieller internationaler Handel verboten ist. Dazu zählen etwa Gorillas, Tiger, asiatische Elefanten und viele Meeresschildkrötenarten.
  • Anhang II: Arten, die nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Handel aber kontrolliert werden muss, um eine Gefährdung zu verhindern. Hierunter fallen beispielsweise viele Papageienarten, Riesenschlangen und Haie.
  • Anhang III: Arten, die auf Antrag einzelner Länder gelistet werden, um deren nationale Schutzmaßnahmen durch internationale Handelskontrollen zu unterstützen.

Alle zwei bis drei Jahre findet eine Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, CoP) statt, auf der die Anhänge aktualisiert und neue Schutzmaßnahmen beschlossen werden. Die Umsetzung von CITES erfolgt in der EU durch die EU-Artenschutzverordnungen (Verordnung (EG) Nr. 338/97), die teils noch strengere Regelungen vorsehen.

Weitere internationale Abkommen

Neben CITES existiert eine Reihe weiterer Übereinkommen, die den Artenschutz aus unterschiedlichen Perspektiven angehen:

  • Biodiversitätskonvention (CBD): Das 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro verabschiedete Übereinkommen über die biologische Vielfalt verfolgt drei Ziele – den Erhalt der Biodiversität, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und den gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen. 2022 wurde im Rahmen der CBD das Kunming-Montreal-Abkommen geschlossen, das unter anderem vorsieht, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen.
  • Bonner Konvention (CMS): Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten von 1979 schützt Zugvögel, Wale, Fledermäuse und andere Arten, die regelmäßig Staatsgrenzen überqueren. Unter dem Dach der CMS wurden mehrere Regionalabkommen geschlossen, etwa das AEWA (Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel) und das EUROBATS (Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen).
  • Berner Konvention: Das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume von 1979 bildet die Grundlage für die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie der EU. Es verpflichtet die Vertragsstaaten zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Habitate.
  • Ramsar-Konvention: Das 1971 geschlossene Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung schützt Sümpfe, Moore, Auen und Küstengebiete als Lebensräume für zahlreiche Tierarten, insbesondere Wasservögel.
  • Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (ICRW): Es regelt über die Internationale Walfangkommission (IWC) den Schutz der Walbestände und setzte 1986 ein kommerzielles Walfangmoratorium durch.

Umsetzung und Durchsetzung

Die Wirksamkeit von Artenschutzabkommen hängt entscheidend von ihrer Umsetzung in nationales Recht ab. In Deutschland bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) den gesetzlichen Rahmen. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen – etwa der illegale Besitz geschützter Tiere oder der Handel mit geschützten Arten ohne Genehmigung – werden als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet.

Für die Kontrolle an den Grenzen sind in Deutschland der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zuständig. Auf europäischer Ebene unterstützt Europol die Bekämpfung des Wildtierhandels, und die internationale Polizeiorganisation Interpol koordiniert grenzüberschreitende Ermittlungen.

Trotz dieser Strukturen bleibt die Durchsetzung eine erhebliche Herausforderung. Der illegale