Ausgestorben
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Definition und Überblick
Als ausgestorben gilt eine Tierart, wenn das letzte lebende Individuum dieser Art nachweislich verstorben ist und trotz systematischer Nachsuche keine weiteren Exemplare mehr aufgefunden werden können. Der Fachbegriff lautet Extinktion. Die Weltnaturschutzunion IUCN vergibt in ihrer Roten Liste den Status „Extinct" (EX) an Arten, bei denen kein begründeter Zweifel daran besteht, dass das letzte Individuum tot ist. Davon zu unterscheiden ist der Status „Extinct in the Wild" (EW) – in freier Wildbahn ausgestorben –, der Arten beschreibt, die nur noch in Gefangenschaft, in Zuchtprogrammen oder als angesiedelte Populationen außerhalb ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets existieren.
Das Aussterben von Arten ist ein natürlicher Bestandteil der Evolution. Im Verlauf der Erdgeschichte sind schätzungsweise über 99 Prozent aller jemals existierenden Tierarten wieder verschwunden. Was die gegenwärtige Situation von früheren Aussterbeereignissen unterscheidet, ist die Geschwindigkeit: Die aktuelle Aussterberate liegt nach wissenschaftlichen Schätzungen um den Faktor 100 bis 1.000 über der natürlichen Hintergrundrate. Fachleute sprechen deshalb vom sechsten Massenaussterben oder der anthropogenen Extinktionskrise.
Ursachen des Aussterbens
Die Gründe für das Verschwinden von Tierarten lassen sich in natürliche und menschengemachte Ursachen unterteilen. Natürliche Auslöser umfassen Klimaveränderungen, Vulkanismus, Meteoriteneinschläge und Konkurrenz zwischen Arten. Seit dem Auftreten des Menschen dominieren jedoch anthropogene Faktoren:
- Lebensraumzerstörung: Abholzung, Entwässerung von Feuchtgebieten, Urbanisierung und die Umwandlung natürlicher Landschaften in Agrarflächen gelten als Hauptursache für den Artenverlust weltweit. Mit dem Habitat verschwinden die Nahrungsgrundlage, Fortpflanzungsstätten und Wanderkorridore.
- Übernutzung: Überjagung, Überfischung und illegaler Wildtierhandel haben zahlreiche Arten an den Rand der Existenz oder darüber hinaus getrieben. Der Dodo, die Stellersche Seekuh und die Wandertaube sind bekannte Beispiele.
- Invasive Arten: Eingeschleppte Raubtiere, Konkurrenten oder Krankheitserreger können endemische Tierarten innerhalb weniger Jahrzehnte auslöschen, besonders auf Inseln.
- Umweltverschmutzung: Pestizide, Schwermetalle, Plastikmüll und Ölverschmutzung schädigen Populationen direkt oder greifen in die Nahrungskette ein.
- Klimawandel: Veränderte Temperatur- und Niederschlagsmuster verschieben Lebensräume schneller, als viele Arten sich anpassen oder ausweichen können.
Bekannte ausgestorbene Tierarten
Die Liste ausgestorbener Tierarten ist lang und umfasst Vertreter aller Tiergruppen. Zu den bekanntesten Beispielen gehören:
- Dodo (Raphus cucullatus): Der flugunfähige Vogel von Mauritius wurde um 1690 durch Bejagung und eingeschleppte Ratten ausgerottet.
- Beutelwolf (Thylacinus cynocephalus): Das letzte Exemplar des tasmanischen Raubbeutlers starb 1936 im Zoo von Hobart.
- Wandertaube (Ectopistes migratorius): Einst mit Milliarden Individuen die häufigste Vogelart Nordamerikas, wurde sie bis 1914 durch exzessive Jagd vollständig vernichtet.
- Stellersche Seekuh (Hydrodamalis gigas): Nur 27 Jahre nach ihrer Entdeckung 1741 war diese riesige Seekuh durch Bejagung ausgerottet.
- Pyrenäensteinbock (Capra pyrenaica pyrenaica): Die letzte Unterart starb im Jahr 2000 – und wurde damit zum ersten Tier, bei dem ein Klonversuch zur Wiederbelebung unternommen wurde, wenn auch erfolglos.
In Mitteleuropa sind unter anderem der Auerochse (letztes Tier 1627 in Polen), der Riesenalk und regional verschiedene Großraubtiere verschwunden, wobei Wolf, Luchs und Bär inzwischen teilweise zurückkehren.
Rechtlicher Rahmen und Schutzstatus
Das Artensterben hat weitreichende Konsequenzen für den internationalen und nationalen Artenschutz. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) reguliert den Handel mit bedrohten Arten, um eine Übernutzung zu verhindern. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union schützt Lebensräume und Arten innerhalb der Mitgliedstaaten. In Deutschland bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung die rechtliche Grundlage für den Schutz wild lebender Tiere.
Die Rote Liste der IUCN dient weltweit als wissenschaftliche Referenz zur Einschätzung des Gefährdungsstatus. Sie unterscheidet mehrere Kategorien – von „Least Concern" (nicht gefährdet) über „Critically Endangered" (vom Aussterben bedroht) bis hin zu „Extinct". Nationale Rote Listen, etwa die des Bundesamts für Naturschutz (BfN), ergänzen dieses System auf regionaler Ebene.
Obwohl rechtliche Instrumente primär dem Schutz noch lebender Arten dienen, spielt der Status „ausgestorben" eine Rolle bei der Bewertung von Schutzmaßnahmen und bei Wiederansiedlungsprojekten. So kann eine Art, die in einem bestimmten Gebiet als regional ausgestorben galt, durch gezielte Reintroduktion wieder angesiedelt werden – wie beim Bartgeier in den Alpen oder beim Wisent in verschiedenen europäischen Wäldern.
Prävention und Artenschutzmaßnahmen
Da Aussterben endgültig und unumkehrbar ist,