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Artenschutzpapier

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Definition und Überblick

Das Artenschutzpapier – offiziell als CITES-Genehmigung oder CITES-Bescheinigung bezeichnet – ist ein behördliches Dokument, das den legalen Besitz, Handel, Transport oder die Einfuhr und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten nachweist. Der umgangssprachliche Begriff „Artenschutzpapier" fasst verschiedene Dokumente zusammen, die im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sowie der europäischen und nationalen Artenschutzgesetzgebung ausgestellt werden. Für Halter geschützter Tierarten, Züchter, Händler und Tierärzte gehören diese Papiere zum unverzichtbaren rechtlichen Fundament jeder legalen Tierhaltung.

Rechtliche Grundlagen

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 bildet die internationale Basis für den Schutz bedrohter Arten vor übermäßiger Ausbeutung durch den Handel. In der Europäischen Union wird CITES durch die EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97) und ihre Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 865/2006) umgesetzt. In Deutschland ergänzt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) den rechtlichen Rahmen.

Die geschützten Arten werden in verschiedene Schutzkategorien eingeteilt:

  • Anhang A (EU) bzw. Anhang I (CITES): Vom Aussterben bedrohte Arten, bei denen der kommerzielle Handel grundsätzlich verboten ist. Hierzu zählen etwa Großpapageien wie der Hyazinthara, viele Meeresschildkrötenarten oder der Sibirische Tiger.
  • Anhang B (EU) bzw. Anhang II (CITES): Arten, deren Handel streng kontrolliert wird, um eine Bestandsgefährdung zu verhindern. Beispiele sind viele Reptilienarten, Korallen und zahlreiche Papageienarten.
  • Anhang C und D (EU) bzw. Anhang III (CITES): Arten, die auf Antrag einzelner Staaten geschützt werden oder deren Einfuhr überwacht wird.

Arten von Artenschutzdokumenten

Je nach Schutzkategorie und Verwendungszweck kommen unterschiedliche Dokumente zum Einsatz:

  • EG-Bescheinigung (gelbe Bescheinigung): Wird für Tiere und Pflanzen des Anhangs A benötigt. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Vermarktung und dient als Nachweis der legalen Herkunft. Ohne diese Bescheinigung ist jeder Verkauf oder Kauf verboten.
  • CITES-Genehmigungen für Ein- und Ausfuhr: Diese Dokumente werden bei grenzüberschreitendem Transport geschützter Arten benötigt. Sowohl das Export- als auch das Importland stellen jeweils eigene Genehmigungen aus.
  • Herkunftsnachweis: Für Arten des Anhangs B genügt in der Regel ein Nachweis der legalen Herkunft, etwa durch Zuchtbescheinigungen, Kaufbelege oder Meldebescheinigungen.
  • Meldebescheinigung: In Deutschland besteht für viele besonders geschützte Arten eine Meldepflicht bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Die Meldebescheinigung dokumentiert die ordnungsgemäße Anzeige des Tierbestands.

Zuständige Behörden

In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zentrale CITES-Vollzugsbehörde für Ein- und Ausfuhrgenehmigungen. Die Ausstellung von EG-Bescheinigungen und die Entgegennahme von Bestandsmeldungen obliegen den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Bei der Einfuhr über den Zoll kontrolliert die Zollverwaltung an den zugelassenen Eingangszollstellen die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften.

Pflichten der Tierhalter

Wer geschützte Tierarten hält, unterliegt umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten. Die wesentlichen Pflichten umfassen:

  • Nachweispflicht: Der Halter muss jederzeit die legale Herkunft seiner Tiere belegen können. Die Beweislast liegt beim Besitzer, nicht bei der Behörde.
  • Meldepflicht: Der Bestand bestimmter Arten muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden – sowohl bei Erwerb als auch bei Abgabe, Zucht, Tod oder Entweichen eines Tieres.
  • Kennzeichnungspflicht: Viele geschützte Arten müssen individuell gekennzeichnet werden, etwa durch geschlossene Fußringe bei Vögeln, Mikrochip-Transponder bei Reptilien und Säugetieren oder Fotodokumentation bei Schildkröten.
  • Buchführungspflicht: Gewerbliche Züchter und Händler müssen ein sogenanntes Aufnahme- und Abgabebuch führen, in dem sämtliche Zu- und Abgänge lückenlos dokumentiert werden.

Bedeutung für den Tierhandel

Artenschutzpapiere sind beim Kauf und Verkauf geschützter Tiere zwingend erforderlich. Seriöse Züchter und Händler händigen dem Käufer stets die zugehörigen Dokumente aus. Beim Erwerb von Tieren des Anhangs A muss die gültige EG-Bescheinigung im Original übergeben werden. Bei Anhang-B-Arten sind Herkunftsnachweise und gegebenenfalls Einfuhrgenehmigungen vorzulegen. Käufer sollten grundsätzlich darauf bestehen, alle Papiere vor dem Kauf einzusehen und sich Kopien aushändigen zu lassen. Fehlende oder gefälschte Artenschutzdokumente deuten auf illegalen Wildtierhandel hin – einen der lukrativsten Zweige der internationalen Kriminalität.

Konsequenzen bei Verstößen