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Aussterben

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Definition und Überblick

Unter Aussterben versteht man das vollständige und unwiderrufliche Verschwinden einer biologischen Art. Eine Tierart gilt als ausgestorben, wenn das letzte Individuum dieser Art verendet ist und keine fortpflanzungsfähige Population mehr existiert. Das Aussterben ist ein natürlicher Bestandteil der Evolution – im Lauf der Erdgeschichte sind schätzungsweise über 99 Prozent aller jemals existierenden Arten erloschen. Seit dem Auftreten des Menschen hat sich die Rate des Artensterbens jedoch drastisch beschleunigt. Wissenschaftler sprechen daher vom sechsten Massenaussterben oder der holozänen Aussterbewelle, die gegenwärtig stattfindet und in ihrem Ausmaß mit den fünf großen Massenextinktionen der Erdgeschichte verglichen wird.

Natürliches und anthropogenes Aussterben

In der geologischen Vergangenheit wurde das Aussterben von Arten durch natürliche Ereignisse ausgelöst: Klimaveränderungen, Vulkanismus, Asteroideneinschläge oder das Auftreten neuer Konkurrenten im Zuge der Evolution. Die sogenannte Hintergrundextinktionsrate – also die natürliche Aussterberate ohne menschlichen Einfluss – liegt nach wissenschaftlichen Schätzungen bei etwa einer Art pro einer Million Arten pro Jahr.

Das anthropogene Aussterben, also das durch den Menschen verursachte Artensterben, übersteigt diese natürliche Rate heute um das Hundert- bis Tausendfache. Die Ursachen sind vielfältig und wirken häufig zusammen:

  • Lebensraumzerstörung: Rodung von Wäldern, Trockenlegung von Feuchtgebieten, Urbanisierung und intensive Landwirtschaft vernichten die Habitate zahlreicher Tierarten.
  • Übernutzung: Überjagung, Überfischung und illegaler Wildtierhandel dezimieren Populationen bis unter die überlebensfähige Mindestgröße.
  • Invasive Arten: Vom Menschen eingeschleppte Neobiota verdrängen einheimische Arten durch Konkurrenz, Prädation oder Krankheitsübertragung.
  • Umweltverschmutzung: Pestizide, Plastikmüll, Schwermetalle und andere Schadstoffe belasten Ökosysteme und beeinträchtigen die Reproduktionsfähigkeit von Tieren.
  • Klimawandel: Steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster und die Versauerung der Ozeane verändern Lebensräume schneller, als sich viele Arten anpassen können.

Rote Listen und Gefährdungskategorien

Das zentrale Instrument zur Bewertung des Aussterberisikos von Tierarten ist die Rote Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature). Sie klassifiziert Arten in verschiedene Gefährdungskategorien – von „Least Concern" (nicht gefährdet) über „Vulnerable" (gefährdet), „Endangered" (stark gefährdet) und „Critically Endangered" (vom Aussterben bedroht) bis hin zu „Extinct" (ausgestorben) und „Extinct in the Wild" (in der Natur ausgestorben). Laut der aktuellen Roten Liste sind mehr als 44.000 Tierarten in unterschiedlichem Grad bedroht.

Auf nationaler Ebene führen viele Länder eigene Rote Listen. In Deutschland erstellt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsprechende Verzeichnisse, die als Grundlage für Naturschutzmaßnahmen und gesetzliche Regelungen dienen.

Rechtlicher Schutz bedrohter Arten

Der Schutz vom Aussterben bedrohter Tierarten ist auf mehreren Ebenen rechtlich verankert. International bildet das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) den wichtigsten Rahmen: Es reguliert den grenzüberschreitenden Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und deren Produkten. Über 38.000 Arten sind in den drei Anhängen des Abkommens gelistet, wobei Anhang I den strengsten Schutz mit einem weitgehenden Handelsverbot vorsieht.

Auf europäischer Ebene schützen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie bedrohte Tierarten und deren Lebensräume. Sie bilden die Grundlage für das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, das rund 18 Prozent der Landfläche der EU umfasst.

In Deutschland regeln das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie die Bundesartenschutzverordnung den Schutz gefährdeter Arten. Besonders und streng geschützte Arten dürfen weder gefangen, getötet, gestört noch gehandelt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Schutzmaßnahmen und Arterhaltung

Zur Verhinderung des Aussterbens bedrohter Tierarten kommen verschiedene Strategien zum Einsatz. Der In-situ-Schutz – also der Schutz von Arten in ihrem natürlichen Lebensraum – gilt als wirksamste Methode. Dazu gehören die Ausweisung von Schutzgebieten, die Renaturierung zerstörter Habitate und die nachhaltige Bewirtschaftung von Kulturlandschaften.

Ergänzend dazu dient der Ex-situ-Schutz der Erhaltung von Arten außerhalb ihres natürlichen Lebensraums. Zoologische Gärten betreiben Erhaltungszuchtprogramme (EEP), in denen genetisch viable Populationen bedrohter Arten aufgebaut werden. In einigen Fällen konnten auf diese Weise Tiere erfolgreich wieder in die Wildnis ausgewildert werden – bekannte Beispiele sind der Wisent in Europa und der Kalifornische Kondor in Nordamerika.

Weitere Maßnahmen umfassen die Bekämpfung von Wilderei durch Ranger-Programme, die Wiederherstellung ökologischer Korridore zwischen isolierten Lebensräumen und gezielte Wiederansiedlungsprojekte. Auch die Reduktion von Beifang in der Fischerei, die Einschränkung des Einsatzes von Pestiziden und die konsequente Bekämpfung invasiver Arten tragen zur