T Tierlexikon.net
← Lexikon

Bedrohte Art

B

Tierschutz, Recht & Berufe > Tierschutz & Recht

Definition und Überblick

Als bedrohte Art wird eine Tier- oder Pflanzenart bezeichnet, deren Bestand so stark zurückgegangen ist oder deren Lebensgrundlagen sich so gravierend verschlechtert haben, dass sie ohne gezielte Schutzmaßnahmen mittelfristig vom Aussterben bedroht wäre. Der Begriff umfasst verschiedene Gefährdungsstufen und wird sowohl in der Wissenschaft als auch im Naturschutzrecht verwendet. International hat sich das Klassifikationssystem der Weltnaturschutzunion (IUCN) als Standard durchgesetzt, während auf nationaler Ebene die sogenannten Roten Listen den Gefährdungsstatus von Arten dokumentieren.

Die Einstufung einer Tierart als bedroht hat unmittelbare Konsequenzen: Sie löst rechtliche Schutzmechanismen aus, beeinflusst politische Entscheidungen zur Landnutzung und lenkt Ressourcen in Artenschutzprogramme. Weltweit gelten derzeit mehr als 44.000 Tierarten als in unterschiedlichem Maß gefährdet – Tendenz steigend.

Gefährdungskategorien nach IUCN

Die IUCN führt mit der Roten Liste gefährdeter Arten das umfassendste globale Verzeichnis. Arten werden anhand quantitativer Kriterien wie Populationsgröße, Rückgangsrate, Verbreitungsgebiet und Aussterbewahrscheinlichkeit in folgende Kategorien eingestuft:

  • Nicht gefährdet (Least Concern, LC) – kein erhöhtes Risiko
  • Potenziell gefährdet (Near Threatened, NT) – könnte in absehbarer Zeit in eine Gefährdungskategorie fallen
  • Gefährdet (Vulnerable, VU) – erhöhtes Aussterberisiko in der freien Natur
  • Stark gefährdet (Endangered, EN) – hohes Aussterberisiko
  • Vom Aussterben bedroht (Critically Endangered, CR) – extrem hohes Aussterberisiko
  • In der Natur ausgestorben (Extinct in the Wild, EW) – nur noch in Gefangenschaft überlebend
  • Ausgestorben (Extinct, EX) – kein lebendes Individuum mehr nachweisbar

Der Begriff „bedrohte Art" bezieht sich im engeren Sinne auf die drei mittleren Kategorien VU, EN und CR. In Deutschland ergänzt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) diese globale Einschätzung durch nationale Rote Listen, die den Gefährdungsstatus innerhalb der Landesgrenzen abbilden.

Ursachen der Bedrohung

Die Gründe für den Rückgang von Tierarten sind vielfältig und wirken häufig zusammen:

  • Lebensraumverlust und -zerschneidung: Die Umwandlung natürlicher Habitate in Agrarflächen, Siedlungs- und Verkehrsflächen gilt als Hauptursache für den weltweiten Artenschwund. In Deutschland betrifft dies etwa Feuchtwiesen, Moore und naturnahe Wälder.
  • Übernutzung: Überfischung, Wilderei und illegaler Wildtierhandel dezimieren gezielt bestimmte Populationen. Der internationale Handel mit geschützten Arten stellt nach Drogen- und Waffenhandel einen der umsatzstärksten illegalen Märkte dar.
  • Klimawandel: Steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster und häufigere Extremwetterereignisse verschieben Lebensräume schneller, als viele Arten sich anpassen können. Besonders betroffen sind arktische Arten wie der Eisbär, Korallenriff-Bewohner und Amphibien.
  • Invasive Arten: Eingeschleppte Tierarten verdrängen einheimische Spezies durch Konkurrenz, Prädation oder die Übertragung von Krankheiten.
  • Umweltverschmutzung: Pestizide, Plastikmüll, Lichtverschmutzung und Schadstoffeinträge in Gewässer beeinträchtigen die Fortpflanzung und das Überleben zahlreicher Tierarten.

Rechtlicher Schutz

Der Schutz bedrohter Arten stützt sich auf ein Zusammenspiel internationaler Abkommen, europäischer Richtlinien und nationaler Gesetze:

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) reguliert seit 1973 den grenzüberschreitenden Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Über 38.000 Arten sind in drei Anhängen mit unterschiedlich strengen Handelsbeschränkungen aufgeführt. Auf europäischer Ebene bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie das Rückgrat des Artenschutzes. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Schutzgebieten im Rahmen des Netzwerks Natura 2000.

In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Artenschutz. Es unterscheidet zwischen besonders geschützten und streng geschützten Arten. Für streng geschützte Arten gelten weitreichende Verbote: Sie dürfen weder gefangen, getötet, gestört noch in ihren Lebensstätten beeinträchtigt werden. Zu diesen Arten zählen unter anderem der Luchs, der Wolf, alle europäischen Fledermausarten und zahlreiche Greifvögel.

Schutzmaßnahmen und Artenschutzprogramme

Der Erhalt bedrohter Tierarten erfordert eine Kombination aus verschiedenen Strategien. Der Habitatschutz bildet die Grundlage: Ohne geeignete Lebensräume können Populationen langfristig nicht überleben. Schutzgebiete, Biotopvernetzung und die Renaturierung degradierter Flächen sind zentrale Instrumente.

Zuchtprogramme in zoologischen Gärten und Artenschutzzentren sichern den Genpool stark dezimierter Arten und ermöglichen in Einzelfällen die Wiederauswilderung. Das Europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP) koordiniert solche Bemühungen für über 400 Tierarten. Erfolgsbeispiele sind die Wiederansiedlung des Bartge