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CITES

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Definition und Überblick

CITES steht für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Im deutschen Sprachraum wird das Abkommen häufig als Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bezeichnet, da es am 3. März 1973 in Washington, D.C. unterzeichnet wurde. Es trat am 1. Juli 1975 in Kraft und gilt als eines der wirkungsvollsten internationalen Naturschutzabkommen überhaupt. Derzeit sind über 180 Staaten dem Übereinkommen beigetreten, was ihm nahezu weltweite Gültigkeit verleiht.

Ziel von CITES ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten so zu regulieren, dass das Überleben dieser Arten in freier Wildbahn nicht gefährdet wird. Das Abkommen erfasst sowohl lebende als auch tote Exemplare, Teile von Tieren und Pflanzen sowie daraus hergestellte Erzeugnisse – von Elfenbein über Reptilienleder bis hin zu traditionellen Heilmitteln.

Die drei Schutzkategorien: Anhänge I, II und III

Das Kernstück von CITES bilden drei Anhänge, in denen die geschützten Arten nach dem Grad ihrer Gefährdung eingestuft werden:

  • Anhang I umfasst die am stärksten bedrohten Arten. Der kommerzielle internationale Handel mit diesen Arten ist grundsätzlich verboten. Hierzu zählen unter anderem Gorillas, Tiger, Asiatische Elefanten, viele Meeresschildkröten, bestimmte Papageienarten und Großwale. Ein- und Ausfuhrgenehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt, etwa für wissenschaftliche Zwecke oder nachgezüchtete Exemplare.
  • Anhang II listet Arten auf, die zwar nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Bestände jedoch durch unkontrollierten Handel ernsthaft gefährdet werden könnten. Der Handel ist hier grundsätzlich erlaubt, bedarf jedoch einer Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes. Die zuständige Wissenschaftsbehörde muss bestätigen, dass der Handel den Fortbestand der Art nicht beeinträchtigt. In diesem Anhang finden sich beispielsweise viele Korallen, Orchideen, einige Hai-Arten und der Afrikanische Elefant bestimmter Populationen.
  • Anhang III enthält Arten, die ein einzelner Vertragsstaat in seinem Hoheitsgebiet unter besonderen Schutz gestellt hat und für deren Handelskontrolle er die Unterstützung der anderen Mitgliedstaaten benötigt. Die Aufnahme in diesen Anhang erfolgt auf einseitigen Antrag eines Landes.

Insgesamt schützt CITES rund 6.600 Tierarten und 33.000 Pflanzenarten in unterschiedlichen Schutzgraden.

Funktionsweise und Vollzug

CITES arbeitet mit einem System von Genehmigungen und Bescheinigungen. Jeder grenzüberschreitende Transport einer geschützten Art erfordert entsprechende Dokumente, die von den nationalen Vollzugsbehörden ausgestellt und kontrolliert werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige Vollzugsbehörde, während die wissenschaftliche Beratung durch das BfN gemeinsam mit dem Museum für Naturkunde Berlin erfolgt. In Österreich liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Klimaschutz, in der Schweiz beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Innerhalb der Europäischen Union wird CITES durch eigene Verordnungen umgesetzt, die teils noch strengere Regelungen vorsehen als das internationale Abkommen. Die EU-Artenschutzverordnungen unterscheiden vier Kategorien (Anhänge A bis D), wobei Anhang A dem CITES-Anhang I entspricht, aber zusätzliche Arten einschließt.

Alle zwei bis drei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten zu einer Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, CoP). Dort wird über die Aufnahme, Umstufung oder Herausnahme von Arten aus den Anhängen entschieden. Diese Beschlüsse basieren auf wissenschaftlichen Gutachten und Bestandsdaten. Das ständige Sekretariat von CITES hat seinen Sitz in Genf und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet.

Bedeutung für den Artenschutz

Der illegale Wildtierhandel gilt als einer der umsatzstärksten Bereiche der internationalen organisierten Kriminalität – Schätzungen gehen von bis zu 23 Milliarden US-Dollar jährlich aus. CITES stellt das zentrale Instrument dar, um dem legalen wie illegalen Artenhandel einen verbindlichen Rechtsrahmen entgegenzusetzen. Durch die konsequente Regulierung konnte der Bestandsrückgang zahlreicher Arten gebremst oder aufgehalten werden. Als Erfolgsbeispiele gelten unter anderem das Amerikanische Krokodil, der Große Panda und die Vikunja, deren Populationen sich unter dem Schutz des Abkommens erholt haben.

Gleichzeitig steht CITES vor anhaltenden Herausforderungen. Die Durchsetzung der Handelsverbote hängt stark vom politischen Willen und den finanziellen Mitteln der einzelnen Vertragsstaaten ab. Korruption, mangelnde Personalausstattung der Zollbehörden und die schwierige Kontrolle von Online-Handel erschweren den Vollzug erheblich. Auch die Frage, ob strenge Handelsverbote oder eine kontrollierte, nachhaltige Nutzung wildlebender Arten den besseren Schutz bieten, wird zwischen den Mitgliedstaaten kontrovers diskutiert – besonders deutlich zeigt sich dies an der Debatte um den Elfenbeinhandel bei Afrikanischen Elefanten.

CITES und die private Tierhaltung

Für Privatpersonen hat CITES unmittelbare praktische Bedeutung. Wer ein Tier einer geschützten Art hält, züchtet oder abgibt, benötigt gültige Herkunftsnachweise und Besitzdokumente. Dies betrifft viele in der Terraristik und Vogelzucht verbreitete Arten wie Griechische Landschildkröten, Graupapageien oder bestimmte Riesenschlangen. Bei Reisen ins Ausland ist für mitgeführte Tiere oder Souvenirs aus geschützten Arten eine entsprechende Genehmigung