Gefährdete Art
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Definition und Überblick
Als gefährdete Art wird eine Tier- oder Pflanzenart bezeichnet, deren Bestand so stark zurückgegangen ist oder deren Lebensraum so bedroht ist, dass sie ohne gezielte Schutzmaßnahmen mittelfristig vom Aussterben bedroht wäre. Der Begriff ist sowohl in der Biologie als auch im Naturschutzrecht fest verankert und bildet die Grundlage für zahlreiche nationale und internationale Schutzprogramme. Je nach Klassifikationssystem und Rechtsrahmen variiert die genaue Definition, doch im Kern geht es stets um Arten, deren Populationsgröße, Verbreitungsgebiet oder Lebensraumqualität einen kritischen Schwellenwert unterschritten hat.
Einstufung und Klassifikationssysteme
Die weltweit anerkannteste Klassifikation gefährdeter Arten stammt von der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN). In ihrer Roten Liste werden Arten nach dem Grad ihrer Bedrohung in verschiedene Kategorien eingeordnet:
- Nicht gefährdet (Least Concern, LC) – kein erkennbares Risiko
- Potenziell gefährdet (Near Threatened, NT) – nahe an der Gefährdungsschwelle
- Gefährdet (Vulnerable, VU) – hohes Risiko des Aussterbens in freier Wildbahn
- Stark gefährdet (Endangered, EN) – sehr hohes Risiko des Aussterbens
- Vom Aussterben bedroht (Critically Endangered, CR) – extrem hohes Risiko
- In der Natur ausgestorben (Extinct in the Wild, EW) – nur noch in Gefangenschaft überlebend
- Ausgestorben (Extinct, EX) – kein lebendes Individuum mehr bekannt
In Deutschland erstellt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eigene Rote Listen, die den nationalen Gefährdungsstatus widerspiegeln. Diese verwenden ein ähnliches, aber nicht identisches Kategoriensystem. Auf Landesebene existieren zusätzliche Rote Listen, da die Bestandssituation einer Art regional erheblich variieren kann. Eine Art, die bundesweit als ungefährdet gilt, kann in einem einzelnen Bundesland durchaus selten oder gefährdet sein.
Ursachen der Gefährdung
Die Gründe für den Rückgang von Tierarten sind vielfältig und wirken häufig zusammen. Zu den wichtigsten Gefährdungsfaktoren zählen:
- Lebensraumverlust und -zerstörung: Durch Urbanisierung, intensive Landwirtschaft, Entwässerung von Feuchtgebieten und Rodung von Wäldern gehen Habitate verloren. Dieser Faktor gilt als Hauptursache für den weltweiten Artenrückgang.
- Übernutzung: Überfischung, illegale Jagd und Wilderei dezimieren Populationen direkt. Der illegale Wildtierhandel stellt nach wie vor eine massive Bedrohung dar, etwa für Nashörner, Elefanten oder Schuppentiere.
- Umweltverschmutzung: Pestizide, Schwermetalle und Plastikmüll belasten Ökosysteme. Der Einsatz von Neonicotinoiden beispielsweise steht in direktem Zusammenhang mit dem Rückgang von Bestäuberinsekten.
- Klimawandel: Veränderte Temperaturen und Niederschlagsmuster verschieben Lebensräume schneller, als viele Arten sich anpassen können. Besonders betroffen sind Spezialisten mit engem ökologischem Nischenanspruch.
- Invasive Arten: Eingeschleppte Neobiota verdrängen heimische Arten durch Konkurrenz, Prädation oder die Übertragung von Krankheiten.
- Fragmentierung: Selbst wenn Lebensräume noch existieren, kann ihre Zerschneidung durch Straßen, Siedlungen und Agrarflächen den genetischen Austausch zwischen Teilpopulationen unterbinden und langfristig zur Inzuchtdepression führen.
Rechtlicher Schutz
Auf internationaler Ebene bildet das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) das zentrale Instrument zur Regulierung des Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Die drei Anhänge von CITES stufen Arten nach dem Grad der Handelsbeschränkung ein – von einem vollständigen Handelsverbot bis zur kontrollierten Nutzung.
Innerhalb der Europäischen Union setzen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie den Rahmen für den Artenschutz. Diese Richtlinien verpflichten die Mitgliedsstaaten zur Einrichtung von Schutzgebieten im Netzwerk Natura 2000 und zum Schutz bestimmter Lebensraumtypen.
In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Schutz wildlebender Arten. Es unterscheidet zwischen besonders geschützten und streng geschützten Arten. Für streng geschützte Arten gelten weitreichende Verbote: Sie dürfen weder gefangen, getötet, gestört noch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt werden. Die Bundesartenschutzverordnung konkretisiert, welche Arten unter welchen Schutzstatus fallen.
Schutzmaßnahmen und Arterhaltung
Der Schutz gefährdeter Arten verfolgt mehrere Strategien gleichzeitig. Der In-situ-Schutz – also der Schutz am natürlichen Standort – gilt als vorrangig. Hierzu gehören die Ausweisung von Naturschutzgebieten, die Renaturierung degradierter Lebensräume, die Anlage von Biotopverbundsystemen und die Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Praktiken.
Ergänzend dazu dient der Ex-situ-Schutz in Zoos, Tierparks und Zuchtprogrammen als Rückversicherung. Koordinierte Erhaltungszuchtprogramme (EEP) europäischer Zoos haben bei Arten wie dem Wisent, dem Bartgeier oder dem Przewalski-Pferd maßgeblich zur Rettung beigetragen. Ziel ist dabei stets die spätere Wiederansiedlung