Geschlossener Ring
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Definition & Überblick
Ein geschlossener Ring (auch Fußring, Zuchtring oder Kennring genannt) ist ein nahtloser Metallring, der Jungvögeln in den ersten Lebenstagen über die Zehen auf den Lauf (Tarsus) gestreift wird. Im Gegensatz zum offenen Ring, der nachträglich mit einer Zange um das Bein geklemmt wird, besteht der geschlossene Ring aus einem durchgehenden, nicht aufbiegbaren Metallstück – meist aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung. Sobald der Fuß des Vogels ausgewachsen ist, lässt sich der Ring nicht mehr entfernen, ohne ihn zu zerstören. Er dient damit als fälschungssicherer Herkunftsnachweis.
In der Vogelhaltung und Vogelzucht erfüllt der geschlossene Ring mehrere zentrale Funktionen: Er belegt, dass der Vogel nachweislich in menschlicher Obhut gezüchtet wurde, ermöglicht die eindeutige Identifikation des einzelnen Tieres und ist bei vielen geschützten Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gesetzlich vorgeschrieben. Auf dem Ring sind in der Regel der Züchtercode, die Ringnummer, das Geburtsjahr, der Durchmesser und die Abkürzung des ausgebenden Zuchtverbandes (z. B. AZ, DKB, VZE) eingraviert.
Grundlagen & Voraussetzungen
Damit ein geschlossener Ring korrekt angelegt werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Richtiger Zeitpunkt: Der Ring muss in einem eng begrenzten Zeitfenster angelegt werden. Je nach Vogelart liegt dieses Fenster zwischen dem 5. und dem 14. Lebenstag. Bei Wellensittichen ist es typischerweise der 6. bis 8. Tag, bei größeren Papageienarten wie Graupapageien der 10. bis 14. Tag. Wird der Zeitpunkt verpasst, ist der Fuß zu groß, und der Ring lässt sich nicht mehr überstreifen.
- Korrekter Ringdurchmesser: Jede Vogelart hat einen genormten Ringdurchmesser. Dieser wird von den Zuchtverbänden festgelegt und in sogenannten Ringgrößentabellen veröffentlicht. Ein zu kleiner Ring schnürt den Lauf ein und verursacht schwere Verletzungen; ein zu großer Ring kann hängenbleiben und zu Knochenbrüchen führen.
- Bezug über einen Zuchtverband: Geschlossene Ringe werden ausschließlich über anerkannte Zuchtverbände ausgegeben. Züchter müssen Mitglied sein und die Ringe unter Angabe der Vogelart und Stückzahl bestellen. Jede Ringnummer wird einmalig vergeben und dem Züchter zugeordnet – das schafft lückenlose Rückverfolgbarkeit.
- Artenschutzrechtliche Pflicht: Für in Anlage 5 und 6 der BArtSchV gelistete Arten – darunter viele einheimische Finken, Stieglitze und bestimmte Papageienarten – ist die Beringung mit einem geschlossenen Ring gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Nachweis dürfen die Vögel nicht verkauft, abgegeben oder ausgestellt werden.
Praktische Umsetzung
Das Beringen erfordert ruhige Hände und etwas Übung. Am besten lässt man sich den Vorgang beim ersten Mal von einem erfahrenen Züchter zeigen. Die Technik funktioniert bei den meisten Vogelarten nach dem gleichen Prinzip:
- Den Jungvogel vorsichtig aus dem Nistkasten oder der Nistmulde nehmen. Die Elternvögel sollten dabei möglichst wenig gestört werden – kurze, gezielte Eingriffe sind artgerechter als langes Hantieren im Gehege.
- Die drei längsten Vorderzehen bündeln und leicht nach vorn strecken. Den Ring über diese drei Zehen schieben, bis er über das Zehengelenk gleitet.
- Die hintere Zehe (Hinterzehe) liegt dabei am Lauf an und wird vom Ring überdeckt. Sobald der Ring auf dem Lauf sitzt, die Hinterzehe vorsichtig mit einem stumpfen Zahnstocher oder einer Streichholzspitze unter dem Ring hervorziehen.
- Sicherstellen, dass der Ring frei auf dem Lauf gleitet und keine Zehe eingeklemmt ist. In den Folgetagen die beringten Küken mehrfach kontrollieren, da Nistmaterial oder Kot den Ring an der Zehe festkleben kann.
Manche Elternvögel reagieren auf den zunächst ungewohnten Ring am Fuß ihres Kükens und versuchen, ihn zu entfernen. In solchen Fällen hilft es, den Ring mit einem ungiftigen, ablösbaren Pflasterstreifen zu sichern oder die Kontrolle zu intensivieren, bis die Eltern das Objekt akzeptieren.
Häufige Fehler
- Falscher Zeitpunkt: Der häufigste Fehler ist das Verpassen des richtigen Beringungszeitpunkts. Ist der Fuß zu groß, bleibt nur noch der offene Ring – dieser hat jedoch eine deutlich geringere Beweiskraft als Zuchtnachweis.
- Falsche Ringgröße: Wer Ringe ohne Kenntnis der exakten Normgröße bestellt, riskiert ernste Gesundheitsschäden am Tier. Ein einwachsender Ring ist ein tierschutzrelevantes Problem und muss vom vogelkundigen Tierarzt entfernt werden.
- Fehlende Nachkontrolle: Nach dem Beringen muss der Fuß des Kükens über mehrere Tage regelmäßig geprüft werden. Verklebungen durch Kot oder Futter können dazu führen, dass der Ring am wachsenden Fuß Durchblutungsstörungen verursacht.
- Kein Zuchtbuch führen: Die Ringnummer gehört zusammen mit Geburtsdatum, Elterntieren und Farbschlag in ein Zuchtbuch. Wer das versäumt, verliert den Überblick über die Abstammung und riskiert bei behördlichen Kontrollen Probleme.
- Manipulation: Das Entfernen oder Fälschen geschlossener Ringe ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtliche Konsequenzen haben – besonders bei geschützten Arten.