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Heimtierverordnung

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Definition und Überblick

Der Begriff Heimtierverordnung bezeichnet im deutschsprachigen Raum verschiedene Rechtsvorschriften, die das Halten, den Handel und den Transport von Heimtieren regeln. Auf europäischer Ebene ist damit vor allem die EU-Heimtierverordnung (EG) Nr. 998/2003 gemeint, die durch die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 abgelöst wurde. Diese regelt die Verbringung von Heimtieren im grenzüberschreitenden Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union. In Österreich existiert darüber hinaus die 2. Tierhaltungsverordnung, die umgangssprachlich ebenfalls als Heimtierverordnung bezeichnet wird und konkrete Mindestanforderungen an die Haltung von Heimtieren festlegt. In Deutschland finden sich vergleichbare Regelungen verstreut im Tierschutzgesetz (TierSchG) und in spezifischen Verordnungen wie der Tierschutz-Hundeverordnung.

Europäische Heimtierverordnung: Reisen mit Tieren

Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 bildet die zentrale Rechtsgrundlage für den nichtkomerziellen Grenzübertritt mit Heimtieren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Sie betrifft in erster Linie Hunde, Katzen und Frettchen, enthält aber auch Bestimmungen für weitere Tierarten wie Vögel, Kaninchen, Nagetiere und Reptilien.

Die wesentlichen Vorschriften umfassen:

  • Kennzeichnung durch Mikrochip: Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem ISO-konformen Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Ältere Tätowierungen werden nur noch anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden und deutlich lesbar sind.
  • EU-Heimtierausweis: Jedes Tier benötigt einen blauen EU-Heimtierausweis (Pet Passport), der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wird. Dieser Ausweis dokumentiert die Identität des Tieres, den Halter, die Tollwutimpfung und gegebenenfalls weitere Gesundheitsmaßnahmen.
  • Gültige Tollwutimpfung: Eine Tollwutschutzimpfung ist Pflicht. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein. Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der vom Impfstoffhersteller angegebenen Fristen durchgeführt werden.
  • Höchstzahl: Pro Person dürfen maximal fünf Heimtiere mitreisen. Bei mehr als fünf Tieren gelten die strengeren Vorschriften für den kommerziellen Handel.

Für die Einreise aus Drittländern gelten verschärfte Regelungen. Je nach Herkunftsland kann ein Antikörpertiter-Test gegen Tollwut erforderlich sein, der in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden muss. Die Wartezeit beträgt in solchen Fällen drei Monate nach dem Bluttest.

Nationale Regelungen zur Heimtierhaltung

Während die EU-Verordnung den grenzüberschreitenden Verkehr regelt, legen nationale Vorschriften die konkreten Haltungsbedingungen für Heimtiere fest.

In Österreich ist die 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004) besonders detailliert. Sie enthält für zahlreiche Tierarten spezifische Mindestanforderungen an Gehegegröße, Ausstattung, Ernährung, Sozialkontakte und Bewegungsfreiheit. So sind etwa Mindestmaße für Käfige und Gehege bei Kleinsäugern, Vögeln und Reptilien vorgeschrieben. Die Einzelhaltung von Papageien und bestimmten Nagetieren wie Meerschweinchen ist verboten, da diese Tiere als soziallebende Arten gelten.

In Deutschland fehlt eine vergleichbare umfassende Heimtierverordnung. Die Haltung von Hunden wird durch die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) geregelt, die seit ihrer Novellierung im Jahr 2022 unter anderem ein Verbot der durchgehenden Anbindehaltung sowie Mindestanforderungen an Auslauf und Betreuung enthält. Für andere Heimtierarten existieren Gutachten und Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), etwa die Leitlinien zur Haltung von Zierfischen oder die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien. Diese haben allerdings keinen unmittelbaren Gesetzescharakter, dienen aber Behörden und Gerichten als Bewertungsmaßstab.

In der Schweiz regelt die Tierschutzverordnung (TSchV) die Haltung von Heimtieren sehr umfassend. Sie schreibt beispielsweise einen Sachkundenachweis für die Hundehaltung vor und enthält detaillierte Vorschriften für die artgerechte Unterbringung verschiedener Tierarten.

Handel und Kennzeichnungspflichten

Der gewerbsmäßige Handel mit Heimtieren unterliegt zusätzlichen Vorschriften. In Deutschland benötigt jeder, der gewerbsmäßig Wirbeltiere züchtet oder handelt, eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG. Diese wird nur erteilt, wenn die verantwortliche Person über die erforderliche Sachkunde verfügt und die Haltungseinrichtungen den Anforderungen genügen.

Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde besteht in vielen Bundesländern und Gemeinden durch landesrechtliche Vorschriften. Die Mikrochip-Pflicht gilt in Deutschland flächendeckend nur für Hunde bei Grenzübertritten, wird aber durch kommunale Regelungen und Hundesteuerverordnungen zunehmend auch im Inland durchgesetzt. Zentrale Datenbanken wie TASSO e.V. oder das Deutsche Haustierregister ermöglichen die freiwillige Registrierung und erleichtern die Rückführung entlaufener Tiere.

Verstöße und Sanktionen

Verstöße gegen die Heimtierverordnungen können unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Missachtung der EU-Vorschriften zum grenzüberschr