Listenhund
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Definition und Überblick
Als Listenhund wird ein Hund bezeichnet, dessen Rasse oder Rassetyp auf einer behördlich geführten Liste potenziell gefährlicher Hunde steht. Diese sogenannten Rasselisten sind Bestandteil der Hundegesetze und Hundeverordnungen einzelner Bundesländer in Deutschland, aber auch anderer europäischer Staaten. Die Einstufung als Listenhund hat für Halterinnen und Halter weitreichende rechtliche Konsequenzen – von verschärften Haltungsauflagen über Leinen- und Maulkorbpflicht bis hin zu Zucht- und Handelsverboten.
Der Begriff Listenhund wird im Alltag häufig synonym mit Kampfhund verwendet, obwohl diese Bezeichnung fachlich ungenau ist. Nicht jeder Hund auf einer Rasseliste wurde jemals für Hundekämpfe gezüchtet, und umgekehrt stehen nicht alle historisch für Kämpfe eingesetzten Rassen auf solchen Listen. Korrekt ist die behördliche Bezeichnung Hund bestimmter Rassen oder Hund mit vermuteter Gefährlichkeit.
Rasselisten in Deutschland
In Deutschland gibt es keine einheitliche bundesweite Rasseliste. Die Hundehaltung fällt überwiegend in die Zuständigkeit der Bundesländer, weshalb sich die Listen je nach Landesrecht teilweise erheblich unterscheiden. Auf Bundesebene regelt lediglich das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz die Einfuhr bestimmter Rassen nach Deutschland. Dort sind vier Rassen beziehungsweise Typen gelistet:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Pit Bull Terrier
Auf Landesebene kommen je nach Verordnung weitere Rassen hinzu, darunter häufig Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Tosa Inu, Kangal und Cane Corso. Einige Bundesländer wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ihre Rasselisten mittlerweile abgeschafft und setzen stattdessen auf eine anlassbezogene Gefährlichkeitseinstufung, die das tatsächliche Verhalten des einzelnen Hundes in den Vordergrund stellt.
Viele Landesgesetze unterscheiden zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2. Bei Hunden der Kategorie 1 wird eine unwiderlegbare Gefährlichkeitsvermutung angenommen – die Haltung ist in manchen Bundesländern genehmigungspflichtig oder sogar verboten. Bei Hunden der Kategorie 2 kann die Vermutung der Gefährlichkeit durch einen bestandenen Wesenstest widerlegt werden.
Haltungsauflagen und rechtliche Folgen
Wer einen Listenhund halten möchte, muss in den meisten Bundesländern eine Halteerlaubnis bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen. Dazu gehören in der Regel folgende Voraussetzungen:
- Nachweis der Sachkunde (Sachkundeprüfung oder Hundeführerschein)
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
- Nachweis einer ausbruchsicheren Unterbringung
- Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip
- Abhängig vom Bundesland: bestandener Wesenstest
In vielen Kommunen gilt für Listenhunde eine generelle Leinenpflicht und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Die Hundesteuer für gelistete Rassen liegt häufig deutlich über dem Regelsatz – teilweise beim Fünf- bis Zehnfachen des normalen Steuersatzes. Verstöße gegen die Haltungsauflagen können Bußgelder, im Extremfall die behördliche Beschlagnahmung des Hundes und ein Haltungsverbot nach sich ziehen.
Wesenstest und Sachkundeprüfung
Der Wesenstest ist eine verhaltensbiologische Überprüfung, bei der ein amtlich bestellter Gutachter – meist ein Tierarzt mit Zusatzqualifikation in Verhaltenskunde – das Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen beurteilt. Geprüft werden unter anderem die Reaktionen auf Artgenossen, fremde Menschen, Radfahrer, laute Geräusche und bedrohlich wirkende Situationen. Ein bestandener Wesenstest kann bei Hunden der Kategorie 2 die Gefährlichkeitsvermutung widerlegen und zu Erleichterungen bei den Haltungsauflagen führen.
Die Sachkundeprüfung richtet sich an die Halterin oder den Halter und überprüft theoretisches Wissen zu Hundeverhalten, Erziehung, Ernährung, Gesundheitsvorsorge und rechtlichen Grundlagen. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen ist die Sachkundeprüfung für alle Ersthundehalter vorgeschrieben, unabhängig von der Rasse.
Kritik an der Rasseliste
Die Einstufung von Hunden anhand ihrer Rassezugehörigkeit ist unter Fachleuten stark umstritten. Kritiker – darunter zahlreiche Veterinärmediziner, Verhaltensbiologen und Tierschutzorganisationen – verweisen darauf, dass das Aggressionsverhalten eines Hundes nicht allein durch die Rasse bestimmt wird, sondern maßgeblich von Aufzucht, Sozialisation, Haltungsbedingungen und dem Verhalten des Halters abhängt. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz und der Deutsche Tierschutzbund haben sich wiederholt gegen Rasselisten ausgesprochen und fordern stattdessen die Einführung einer allgemeinen Sachkundepflicht für alle Hundehalter.
Studien zur Beißstatistik zeigen, dass gelistete Rassen nicht überproportional häufig an Beißvorfällen beteiligt