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Tierheim

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Definition und Überblick

Ein Tierheim ist eine Einrichtung, in der herrenlose, abgegebene, beschlagnahmte oder aufgefundene Tiere vorübergehend untergebracht, versorgt und nach Möglichkeit an neue Halter vermittelt werden. Tierheime bilden das Rückgrat des praktischen Tierschutzes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie übernehmen eine öffentliche Aufgabe, die sich aus der gesetzlichen Pflicht der Kommunen ergibt, Fundtiere aufzunehmen und zu versorgen. Betrieben werden die meisten Tierheime von gemeinnützigen Tierschutzvereinen, allen voran den örtlichen Vereinen des Deutschen Tierschutzbundes.

Geschichte und Entwicklung

Die ersten Tierheime im deutschsprachigen Raum entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als sich die organisierte Tierschutzbewegung formierte. Der 1881 gegründete Deutsche Tierschutzbund trieb den Aufbau von Tierasyl-Stationen voran. Anfangs dienten diese Einrichtungen vor allem der Aufnahme streunender Hunde und der Eindämmung von Tollwut. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelte sich das Selbstverständnis grundlegend: Vom reinen Verwahrbetrieb hin zu einer Schutzeinrichtung, die das Wohl jedes einzelnen Tieres in den Mittelpunkt stellt. Heute gibt es in Deutschland über 550 Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen.

Aufgaben und Funktionen

Die Arbeit eines Tierheims umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben:

  • Fundtierunterbringung: Kommunen sind nach dem Fundrecht (§§ 965–984 BGB) verpflichtet, zugelaufene oder aufgegriffene Tiere für mindestens sechs Monate aufzubewahren. Diese Aufgabe wird in der Regel vertraglich an Tierheime übertragen.
  • Aufnahme von Abgabetieren: Halter, die sich nicht mehr um ihre Tiere kümmern können oder wollen, geben Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel und manchmal auch Exoten im Tierheim ab.
  • Beschlagnahmte Tiere: Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder bei sogenanntem Animal Hoarding ordnen Veterinärämter die Wegnahme von Tieren an. Die Unterbringung erfolgt häufig im nächstgelegenen Tierheim.
  • Vermittlung: Das zentrale Ziel ist die Weitervermittlung der Schützlinge an geeignete neue Halter. Dazu gehören Beratungsgespräche, Vor- und Nachkontrollen sowie Schutzverträge.
  • Tierärztliche Versorgung: Jedes aufgenommene Tier wird untersucht, geimpft, entwurmt und – sofern nicht bereits geschehen – kastriert. Kranke und verletzte Tiere erhalten die nötige medizinische Behandlung.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Viele Tierheime bieten Führungen, Schulprojekte und Informationsveranstaltungen an, um das Bewusstsein für artgerechte Tierhaltung und Tierschutz zu stärken.

Rechtliche Grundlagen

Das Betreiben eines Tierheims unterliegt strengen Vorschriften. Nach § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) benötigt jede Einrichtung, die Tiere hält und vermittelt, eine behördliche Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die verantwortliche Person über ausreichende Sachkunde verfügt und die Räumlichkeiten den Anforderungen an eine artgerechte Haltung genügen. Die konkreten baulichen und betrieblichen Mindeststandards sind in den Tierheimordnungen der Landesverbände und in den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegt.

Die Kommunen tragen die Kosten für die Fundtierversorgung, zahlen jedoch häufig pauschale Beträge, die den tatsächlichen Aufwand nicht decken. Dieses strukturelle Finanzierungsdefizit ist seit Jahrzehnten ein zentrales Problem des Tierheimwesens.

Finanzierung und wirtschaftliche Lage

Die meisten Tierheime finanzieren sich aus einem Mix verschiedener Quellen: kommunale Fundtierpauschalen, Mitgliedsbeiträge des Trägervereins, Spenden, Erbschaften, Vermittlungsgebühren (häufig als Schutzgebühr bezeichnet) sowie gelegentliche Fördermittel von Land oder Bund. Dennoch arbeiten viele Einrichtungen am Rande ihrer finanziellen Belastbarkeit. Steigende Tierarztkosten – verstärkt durch die 2022 novellierte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) –, wachsende Energiepreise und der zunehmende Zulauf an Tieren verschärfen die Situation. Der Deutsche Tierschutzbund beziffert das jährliche Finanzierungsdefizit der deutschen Tierheime auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Personal und Berufsbilder

In einem Tierheim arbeiten Tierpfleger der Fachrichtung Tierheim und Tierpension als zentrale Berufsgruppe. Dieser anerkannte Ausbildungsberuf dauert drei Jahre und vermittelt Kenntnisse in Tierhaltung, Fütterung, Verhaltensbeobachtung und Hygiene. Daneben beschäftigen größere Tierheime Tierärzte, Verwaltungskräfte und oft auch Hundetrainer oder Tierpsychologen. Ein erheblicher Teil der täglichen Arbeit – vom Gassi-Gehen über die Katzensozialisierung bis hin zu Fahrdiensten – wird von ehrenamtlichen Helfern geleistet. Ohne dieses freiwillige Engagement wäre der Betrieb vieler Einrichtungen nicht aufrechtzuerhalten.

Herausforderungen und aktuelle Probleme

Tierheime stehen vor einer Reihe drängender Herausforderungen. Der sogenannte Corona-Effekt führte dazu, dass während der Pandemie zahlreiche Tiere angeschafft und später wieder abgegeben wurden, was die Kapazitäten vieler Einrichtungen sprengte. Hinzu kommt der illegale Welpenhandel aus Osteuropa, dessen Opfer – oft schwer kranke Jungtiere – ebenfalls in Tierheimen landen. Schwer vermittelbare Tiere, etwa verhaltensauffällige Hunde, als gefährlich eingestufte Rassen oder chronisch kranke Tiere, verbleiben zum Teil über Jahre in der Einrichtung und binden dauerhaft Ressourcen und Platz.

Die sogenannte Überfüllung zwingt manche Tierheime zu temporären Aufna