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Tierrecht

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Definition und Überblick

Das Tierrecht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die den Umgang des Menschen mit Tieren regeln, sowie die wissenschaftliche und politische Diskussion darüber, ob und in welchem Umfang Tieren eigene subjektive Rechte zustehen sollten. Es unterscheidet sich grundlegend vom Tierschutzrecht, das als Teilbereich des öffentlichen Rechts lediglich den Schutz von Tieren durch staatliche Vorschriften regelt. Tierrecht im weiteren Sinne umfasst dagegen auch zivilrechtliche, strafrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte und stellt die grundsätzliche Frage nach dem Rechtsstatus von Tieren innerhalb der Rechtsordnung.

In der philosophischen und juristischen Debatte wird zwischen zwei Ansätzen unterschieden: dem Tierschutzansatz, der Tiere vor unnötigem Leid bewahren will, sie aber weiterhin als Objekte menschlicher Nutzung betrachtet, und dem Tierrechtsansatz, der Tieren unveräußerliche Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Leben zuschreibt.

Historische Entwicklung

Die rechtliche Berücksichtigung von Tieren reicht weit zurück. Bereits im römischen Recht galten Tiere als Sachen (res), die im Eigentum von Personen stehen konnten. Diese Einordnung prägte die europäischen Rechtsordnungen über Jahrhunderte. Erste Tierschutzgesetze entstanden im 19. Jahrhundert: Großbritannien verabschiedete 1822 den Martin's Act, das weltweit erste nationale Tierschutzgesetz. In Deutschland trat 1871 ein Verbot der öffentlichen Tierquälerei im Reichsstrafgesetzbuch in Kraft, wobei es zunächst vor allem um den Schutz der öffentlichen Ordnung und des sittlichen Empfindens ging – nicht um das Tier selbst.

Ein Paradigmenwechsel vollzog sich im 20. Jahrhundert. Das deutsche Tierschutzgesetz von 1972 (TierSchG) erkannte erstmals den Schutz des Tieres um seiner selbst willen als Gesetzeszweck an. Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes im Jahr 2002 erhielt der Tierschutz in Deutschland Verfassungsrang. Parallel dazu entwickelte sich international eine Bewegung, die über bloßen Tierschutz hinausging und nach subjektiven Rechten für Tiere verlangte.

Rechtlicher Status von Tieren in Deutschland

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt seit 1990 in § 90a klar: „Tiere sind keine Sachen." Allerdings werden die für Sachen geltenden Vorschriften weiterhin entsprechend auf Tiere angewandt, soweit keine abweichenden Regelungen bestehen. Tiere befinden sich damit in einer juristischen Zwischenstellung – sie sind keine Sachen, aber auch keine Rechtssubjekte. Sie können kein Eigentum besitzen, keine Verträge abschließen und keine Klage erheben.

Dieser Status hat konkrete Auswirkungen auf verschiedene Rechtsgebiete:

  • Zivilrecht: Tiere können Gegenstand von Eigentum, Kauf- und Mietverträgen sein. Bei Verletzung eines Tieres bestehen Schadensersatzansprüche, wobei seit einer Gesetzesänderung auch Heilbehandlungskosten erstattet werden können, die den materiellen Wert des Tieres übersteigen.
  • Strafrecht: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Die Tötung oder Misshandlung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund stellt eine Straftat dar (§ 17 TierSchG).
  • Verwaltungsrecht: Behörden können Tierhaltungsverbote aussprechen, Tiere beschlagnahmen und Auflagen für die Haltung erteilen. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt Mindeststandards für landwirtschaftlich gehaltene Tiere.

Tierrechte als philosophisches und politisches Konzept

Die Tierrechtsbewegung geht über den traditionellen Tierschutz hinaus und fordert, dass Tiere als Rechtssubjekte anerkannt werden. Philosophische Grundlagen lieferten vor allem Peter Singer mit seinem Werk „Animal Liberation" (1975), in dem er den Speziesismus – die Diskriminierung aufgrund der Artzugehörigkeit – kritisierte, sowie Tom Regan, der in „The Case for Animal Rights" (1983) jedem empfindungsfähigen Wesen einen inhärenten Wert zuschrieb.

Zentrale Forderungen der Tierrechtsbewegung umfassen:

  • Abschaffung der Massentierhaltung und jeder Form der Ausbeutung von Tieren
  • Verbot von Tierversuchen ohne Ausnahme
  • Anerkennung grundlegender Rechte wie das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit
  • Einführung einer Tierschutzanwaltschaft oder eines Ombudsmannes, der die Interessen von Tieren vor Gericht vertritt

In einigen Ländern gab es bereits juristische Vorstöße in diese Richtung. In Argentinien wurde 2014 einer Orang-Utan-Dame namens Sandra der Status einer „nichtmenschlichen Person" zuerkannt. In der Schweiz wurde 2010 über eine Volksinitiative zur Einführung eines Tieranwalts auf Bundesebene abgestimmt, die jedoch abgelehnt wurde. Der Kanton Zürich hatte zuvor bereits einen solchen Anwalt eingesetzt.

Internationaler Vergleich

Die rechtliche Stellung von Tieren variiert weltweit erheblich. Die Europäische Union erkennt Tiere seit dem Vertrag von Lissabon (2009) in Artikel 13 AEUV als fühlende Wesen an und verpflichtet die Mitgliedstaaten, dem Wohlbefinden der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Großbritannien verabschiedete 2022 den Animal Welfare (Sentience) Act, der die Empfindungsfähigkeit von Wirbeltieren gesetzlich anerkennt. Neuseeland und Australien haben ähnliche gesetzliche Anerkennungen vorgenommen.

In Ländern wie Indien genießen bestimmte Tierarten besonderen Schutz: Der Oberste Gerichtshof erklärte Delfine zu „n