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Unterart

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Biologie & Ökologie > Systematik & Taxonomie

Definition und Überblick

Eine Unterart (lateinisch subspecies, abgekürzt subsp. oder ssp.) ist die niedrigste formell anerkannte taxonomische Rangstufe unterhalb der Art (Species). Sie beschreibt eine Population oder Gruppe von Populationen innerhalb einer Art, die sich morphologisch, genetisch oder ökologisch von anderen Populationen derselben Art unterscheidet und ein eigenes geographisches Verbreitungsgebiet besiedelt. Unterarten sind grundsätzlich untereinander fortpflanzungsfähig – sie sind also nicht reproduktiv isoliert wie eigenständige Arten – zeigen jedoch erkennbare, vererbbare Unterschiede, die sich über längere Zeiträume durch räumliche Trennung herausgebildet haben.

In der zoologischen Nomenklatur wird die Unterart durch einen trinominalen Namen (Dreinamensystem) gekennzeichnet. Der vollständige wissenschaftliche Name besteht aus Gattungsname, Artepitheton und dem Unterartepitheton. Ein bekanntes Beispiel ist der Bengalische Tiger (Panthera tigris tigris), bei dem das dritte Namenselement die Unterart angibt.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Unterart wird häufig mit anderen infraspezifischen Kategorien verwechselt oder gleichgesetzt. Einige wesentliche Abgrenzungen:

  • Rasse: In der Zoologie wird der Begriff Rasse vor allem für domestizierte Tiere verwendet (etwa Hunderassen oder Pferderassen). Er bezeichnet durch gezielte Zucht entstandene Formen und hat keine formelle taxonomische Gültigkeit. Wildlebende Populationen werden dagegen als Unterarten klassifiziert.
  • Varietät (Varietas): Dieser Rang wird überwiegend in der Botanik verwendet und steht unterhalb der Unterart. In der Zoologie spielt er keine formelle Rolle.
  • Morph oder Form: Hierbei handelt es sich um individuelle Farbvarianten oder Erscheinungsformen innerhalb einer Population, die nicht geographisch abgegrenzt sind – etwa melanistische (schwarze) Leoparden, die keine eigene Unterart darstellen.
  • Ökotyp: Eine Population, die an bestimmte Umweltbedingungen angepasst ist, ohne dass diese Anpassung zwingend taxonomisch formalisiert wird.

Entscheidend für die Einstufung als Unterart ist das Zusammentreffen von geographischer Isolation und konsistenten morphologischen oder genetischen Unterschieden, die nicht nur einzelne Individuen, sondern die gesamte Population betreffen.

Kriterien zur Bestimmung von Unterarten

Die Beschreibung und Anerkennung von Unterarten folgt keinem einheitlichen Standardverfahren, was in der Taxonomie regelmäßig zu Diskussionen führt. Traditionell stützte sich die Unterartbestimmung auf morphologische Merkmale wie Körpergröße, Fellfärbung, Schädelform oder Gefiederzeichnung. Die sogenannte 75-Prozent-Regel wurde als grobe Richtlinie vorgeschlagen: Mindestens 75 Prozent der Individuen einer Population sollten sich von anderen Populationen derselben Art unterscheiden lassen, damit eine eigene Unterart gerechtfertigt ist.

Mit dem Aufkommen der Molekulargenetik hat sich die Unterartbestimmung grundlegend verändert. DNA-Analysen, insbesondere von mitochondrialer DNA und Mikrosatelliten, ermöglichen es, den Grad der genetischen Differenzierung zwischen Populationen zu quantifizieren. Dabei zeigt sich häufig, dass traditionell beschriebene Unterarten genetisch nicht haltbar sind – oder umgekehrt, dass bislang unerkannte, genetisch distinkte Populationen existieren.

Verschiedene Artkonzepte beeinflussen die Frage, ob eine Population als Unterart oder als eigenständige Art eingestuft wird. Anhänger des phylogenetischen Artkonzepts tendieren dazu, genetisch unterscheidbare Linien als eigene Arten zu beschreiben, was die Zahl anerkannter Unterarten verringert. Vertreter des biologischen Artkonzepts betonen dagegen die Kreuzbarkeit und belassen mehr Populationen im Rang einer Unterart.

Beispiele aus der Tierwelt

Die Vielfalt an beschriebenen Unterarten ist enorm. Einige anschauliche Beispiele:

  • Tiger (Panthera tigris): Bis 2017 wurden sechs lebende Unterarten anerkannt, darunter der Sumatra-Tiger (P. t. sumatrae) und der Amurtiger (P. t. altaica). Neuere genetische Studien fassen diese teils in zwei übergeordnete Unterarten zusammen – eine Festland- und eine Sunda-Gruppe.
  • Wolf (Canis lupus): Je nach Quelle werden zwischen 10 und über 30 Unterarten beschrieben, darunter der Eurasische Wolf (C. l. lupus), der Tundrawolf (C. l. albus) und der Arabische Wolf (C. l. arabs). Auch der Haushund (C. l. familiaris) wird von vielen Taxonomen als Unterart des Wolfes geführt.
  • Gorilla (Gorilla): Die Gattung umfasst zwei Arten mit jeweils zwei Unterarten – etwa den Westlichen Flachlandgorilla (G. gorilla gorilla) und den Cross-River-Gorilla (G. gorilla diehli).
  • Galápagos-Riesenschildkröten (Chelonoidis niger): Hier führte die Inselisolation zur Bildung zahlreicher Unterarten, die inzwischen mehrheitlich als eigenständige Arten anerkannt werden – ein Beispiel dafür, wie sich die taxonomische Einordnung im Lauf der Zeit verschieben kann.

Bedeutung für den Artenschutz

Die Frage, ob eine Population als eigene Unterart oder als eigene Art gilt, hat weitreichende praktische Konsequenzen für den Naturschutz. Eigenständige Unterarten können als evolutionär signifikante Einheiten (Evolutionary Significant Units, ESU) behandelt und gezielt geschützt werden. Die IUCN-Rote Liste bewertet den Gefährdungsstatus häufig auf Unterartebene, da einzelne Unterarten vom Aussterben bedroht sein können, während die Art insgesamt noch als ungefährdet gilt.

Ein konkretes Beispiel: Der Java-Nashorn (