Veterinäramt
VTierschutz, Recht & Berufe > Tierschutz & Recht
Definition und Überblick
Das Veterinäramt – auch als Amt für Veterinärwesen, Veterinärbehörde oder Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bezeichnet – ist eine staatliche Behörde, die auf kommunaler Ebene für den Tierschutz, die Tierseuchenbekämpfung, die Lebensmittelüberwachung tierischer Erzeugnisse und die allgemeine Tiergesundheit zuständig ist. In Deutschland sind die Veterinärämter in der Regel den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet und unterstehen den jeweiligen Landesbehörden. Als untere Verwaltungsbehörde bildet das Veterinäramt das zentrale Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Tierhalter, wenn es um die praktische Durchsetzung tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften geht.
Rechtsgrundlagen und gesetzlicher Rahmen
Die Arbeit des Veterinäramtes stützt sich auf eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Tierschutzgesetz (TierSchG) – regelt den Umgang mit Tieren, Haltungsvorschriften und Verbote von Tierquälerei
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) – bildet die Grundlage für die Bekämpfung und Vorbeugung von Tierseuchen
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) – betrifft die Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – enthält konkrete Vorgaben zur Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere
- Viehverkehrsverordnung – regelt die Kennzeichnung und Registrierung von Nutztieren
- EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und zum Tierverkehr innerhalb der Europäischen Union
Darüber hinaus kommen landesrechtliche Vorschriften wie die jeweiligen Hundehalterverordnungen oder Gefahrtiergesetze zur Anwendung. Das Veterinäramt handelt als Ordnungsbehörde und kann Anordnungen erlassen, Bußgelder verhängen und im Ernstfall Tiere beschlagnahmen.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Aufgabenspektrum eines Veterinäramtes ist breit gefächert. Die Tätigkeiten lassen sich in mehrere Kernbereiche gliedern:
Tierschutzüberwachung
Einer der öffentlich sichtbarsten Aufgabenbereiche ist die Überwachung des Tierschutzes. Amtliche Tierärzte kontrollieren die Haltungsbedingungen in landwirtschaftlichen Betrieben, Zoohandlungen, Tierheimen, Zirkussen und bei privaten Tierhaltern. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz – etwa bei Vernachlässigung, nicht artgerechter Haltung oder Tierquälerei – kann das Veterinäramt ein Tierhaltungsverbot aussprechen, Tiere beschlagnahmen und Strafanzeige erstatten. Bürgerinnen und Bürger können dem Veterinäramt Hinweise auf Tierschutzverstöße melden. Diese Tierschutzanzeigen werden geprüft und führen gegebenenfalls zu unangemeldeten Kontrollen vor Ort.
Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit
Die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen gehört zu den hoheitlichen Kernaufgaben. Das Veterinäramt überwacht meldepflichtige und anzeigepflichtige Tierkrankheiten wie die Geflügelpest (Aviäre Influenza), die Afrikanische Schweinepest (ASP), Tollwut, Blauzungenkrankheit oder die Maul- und Klauenseuche. Im Seuchenfall koordiniert die Behörde die Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten, ordnet Tötungen an und arbeitet eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit zusammen. Auch die Überwachung des Tierverkehrs, die Kontrolle von Tiertransporten und die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel fallen in diesen Bereich.
Lebensmittelüberwachung
Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich betrifft die amtliche Lebensmittelüberwachung. Amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten führen die Fleischbeschau (Schlachttier- und Fleischuntersuchung) in Schlachtbetrieben durch. Dabei wird jedes Schlachttier vor und nach der Schlachtung untersucht, um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch in den Handel gelangt. Ebenso kontrolliert das Veterinäramt Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten – darunter Molkereien, Fischverarbeitungsbetriebe und Eierpackstellen. Die Rückstandsüberwachung auf Antibiotika, Hormone und andere Schadstoffe in tierischen Lebensmitteln gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich.
Weitere Aufgaben
Neben den drei Hauptbereichen übernimmt das Veterinäramt weitere Aufgaben:
- Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 TierSchG für das gewerbsmäßige Halten, Züchten und Handeln mit Tieren
- Genehmigung von Tierversuchen in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden
- Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Tieren, insbesondere des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung
- Registrierung und Kontrolle von Bienenvölkern und Aquakulturbetrieben