Vom Aussterben bedroht
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Definition und Überblick
Der Begriff vom Aussterben bedroht bezeichnet den höchsten Gefährdungsgrad einer Tier- oder Pflanzenart, bevor sie in freier Wildbahn als ausgestorben gilt. Arten mit diesem Status stehen unmittelbar vor dem Verschwinden: Ihre Bestände sind so stark dezimiert, dass ohne gezielte Schutzmaßnahmen das Überleben der Population nicht gesichert ist. Die Einstufung erfolgt anhand wissenschaftlicher Kriterien wie Populationsgröße, Bestandsrückgang, Verbreitungsgebiet und Reproduktionsrate.
Im internationalen Kontext wird die Kategorie Critically Endangered (CR) der Weltnaturschutzunion (IUCN) verwendet, während in Deutschland die Rote Liste des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die entsprechende Einstufung vornimmt. Beide Systeme dienen als Grundlage für politische Entscheidungen, gesetzliche Schutzmaßnahmen und Artenschutzprogramme weltweit.
Kriterien der Einstufung
Die IUCN legt fünf quantitative Kriterien fest, von denen mindestens eines erfüllt sein muss, damit eine Art als vom Aussterben bedroht eingestuft wird:
- Bestandsrückgang: Die Population hat innerhalb von zehn Jahren oder drei Generationen um mindestens 80 Prozent abgenommen.
- Verbreitungsgebiet: Das tatsächliche Vorkommen ist auf weniger als 10 Quadratkilometer geschrumpft und unterliegt weiterem Rückgang oder starker Fragmentierung.
- Populationsgröße: Weniger als 250 geschlechtsreife Individuen existieren, mit einem prognostizierten weiteren Rückgang von mindestens 25 Prozent innerhalb von drei Jahren oder einer Generation.
- Sehr kleine Population: Es gibt weniger als 50 fortpflanzungsfähige Tiere.
- Aussterbewahrscheinlichkeit: Quantitative Analysen ergeben eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent, dass die Art innerhalb von zehn Jahren oder drei Generationen ausstirbt.
Die deutsche Rote Liste verwendet ein vergleichbares, aber eigenständiges Bewertungsverfahren, das Bestandsgröße, Bestandstrend und Risikofaktoren miteinander verrechnet.
Ursachen der Bedrohung
Die Gründe, warum Tierarten an den Rand des Aussterbens geraten, sind vielfältig und wirken häufig zusammen:
- Lebensraumverlust und -zerstörung: Abholzung, Entwässerung von Feuchtgebieten, Urbanisierung und intensive Landwirtschaft vernichten die natürlichen Habitate zahlreicher Arten. Der Verlust von Lebensräumen gilt als Hauptursache für den Rückgang der Biodiversität weltweit.
- Übernutzung: Wilderei, illegaler Wildtierhandel und Überfischung dezimieren Populationen schneller, als diese sich erholen können. Besonders betroffen sind Nashörner, Elefanten und zahlreiche Meeresschildkrötenarten.
- Klimawandel: Veränderte Temperaturen, Niederschlagsmuster und steigende Meeresspiegel zwingen Arten zur Abwanderung oder vernichten ihre ökologischen Nischen. Korallenriffe, polare Ökosysteme und Bergregionen sind besonders empfindlich.
- Invasive Arten: Eingeschleppte Tiere und Pflanzen verdrängen einheimische Arten durch Konkurrenz, Prädation oder Krankheitsübertragung.
- Umweltverschmutzung: Pestizide, Schwermetalle, Plastikmüll und Lichtverschmutzung beeinträchtigen Fortpflanzung, Nahrungssuche und Gesundheit wildlebender Tiere.
Rechtlicher Schutzrahmen
Auf internationaler Ebene bildet das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) das zentrale Instrument zur Regulierung des grenzüberschreitenden Handels mit gefährdeten Arten. Im Anhang I sind die am stärksten bedrohten Tierarten gelistet, für die ein nahezu vollständiges Handelsverbot gilt.
Innerhalb der Europäischen Union regeln die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie den Schutz bedrohter Arten und ihrer Lebensräume. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Schutzgebiete auszuweisen und Managementpläne umzusetzen. In Deutschland setzt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) diese Vorgaben in nationales Recht um. Streng geschützte Arten dürfen weder gefangen, getötet noch gestört werden, und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind vor Zerstörung geschützt.
Auf Landesebene ergänzen Naturschutzgesetze der Bundesländer, Artenhilfsprogramme und Landschaftspflegepläne den Schutz. Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen werden strafrechtlich verfolgt und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Bekannte Beispiele
Weltweit gelten derzeit mehrere tausend Tierarten als vom Aussterben bedroht. Zu den bekanntesten gehören:
- Sumatra-Orang-Utan – weniger als 14.000 Individuen leben in den verbliebenen Regenwäldern Sumatras.
- Vaquita (Kalifornischer Schweinswal) – mit geschätzten zehn verbleibenden Tieren der seltenste Meeressäuger der Erde.
- Java-Nashorn – etwa 70 Exemplare existieren nur noch im Ujung-Kulon-Nationalpark in Indonesien.
- Nördliches Breitmaulnashorn – nur noch zwei weibliche Tiere leben unter menschlicher Obhut; die Art kann sich nicht mehr natürlich fortpflanzen.
In Deutschland stehen unter anderem der Europäische Nerz, die Sumpfschildkröte, der Baltische Stör und mehrere Fledermausarten auf der höchsten Gefährdungsstufe der Roten Liste.
Schutzmaßnahmen und Wiederansiedlung
Der Schutz vom Aussterben bedroh