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Haarwild

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Jäger- & Weidmannssprache > Jäger- & Weidmannssprache

Definition und Überblick

Als Haarwild bezeichnet die Jägersprache sämtliche jagdbaren Säugetiere, deren Körper mit einem Haarkleid bedeckt ist. Der Begriff grenzt diese Wildarten klar vom Federwild ab, das alle jagdbaren Vogelarten umfasst. Zusammen bilden Haarwild und Federwild die beiden Hauptkategorien, in die das Wild nach dem deutschen Jagdrecht eingeteilt wird. Diese Unterscheidung gehört zu den grundlegenden Begriffen der Weidmannssprache und ist für jeden Jäger bereits in der Jägerprüfung von zentraler Bedeutung.

Die gesetzliche Grundlage liefert das Bundesjagdgesetz (BJagdG), das in § 2 die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten auflistet. Dort werden die Haarwildarten einzeln benannt. Nicht jedes freilebende Säugetier gilt automatisch als Haarwild – nur solche Arten, die ausdrücklich dem Jagdrecht unterliegen, fallen unter diesen Begriff.

Einteilung des Haarwilds

Innerhalb des Haarwilds unterscheidet die Jägersprache mehrere Untergruppen, die sich nach Körperbau, Lebensweise und jagdlicher Tradition richten:

  • Schalenwild: Hierzu zählen alle Haarwildarten, die Hufe – im Weidwerk als Schalen bezeichnet – tragen. Dies sind Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild und Schwarzwild (Wildschwein). Schalenwild macht den größten und jagdwirtschaftlich bedeutsamsten Anteil des Haarwilds aus.
  • Raubwild: Alle jagdbaren Beutegreifer unter den Säugetieren werden als Raubwild zusammengefasst. Dazu gehören Fuchs, Dachs, Baum- und Steinmarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel sowie – je nach Landesjagdgesetz – weitere Arten wie Waschbär, Marderhund und Mink als eingebürgerte Neozoen.
  • Hasenartige: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen bilden eine eigene Gruppe innerhalb des Haarwilds.
  • Weiteres Haarwild: Wildkatze, Luchs, Wolf, Fischotter und Seehund unterliegen ebenfalls dem Jagdrecht, genießen allerdings eine ganzjährige Schonzeit und dürfen daher nicht bejagt werden. Sie bleiben dennoch jagdrechtlich Haarwild.

Weidmännische Bezeichnungen

Die Jägersprache verwendet für das Haarwild und alles, was mit ihm zusammenhängt, ein eigenes, über Jahrhunderte gewachsenes Vokabular. Das Haarkleid eines Stückes Haarwild wird je nach Art unterschiedlich benannt: Beim Schalenwild spricht man von der Decke, beim Fuchs vom Balg, beim Schwarzwild von der Schwarte. Die Beine heißen Läufe, die Ohren beim Schalenwild Lauscher, beim Hasen Löffel. Der Schwanz wird je nach Art als Wedel (Rotwild), Lunte (Fuchs), Blume (Hase) oder Pürzel (Rehwild) bezeichnet.

Auch für Geschlecht und Alter existieren eigene Begriffe: Männliches Rotwild heißt Hirsch, weibliches Tier oder Kahlwild. Beim Rehwild unterscheidet man Bock und Geiß (in manchen Regionen Ricke). Die Jungtiere des Schalenwildes werden als Kalb (Rotwild, Damwild) oder Kitz (Rehwild, Gamswild) bezeichnet. Ein junger Hase ist ein Junggeselle, ein junges Wildschwein ein Frischling.

Jagdliche Bedeutung und Hege

Haarwild besitzt in Mitteleuropa die größte jagdwirtschaftliche Bedeutung. Die jährliche Jagdstrecke in Deutschland wird dominiert von Rehwild, Schwarzwild und Rotwild, die zusammen den Großteil des erlegten Wildes ausmachen. Das daraus gewonnene Wildbret – so der weidmännische Ausdruck für das Fleisch des Wildes – stellt ein hochwertiges Nahrungsmittel dar.

Die Hege des Haarwilds gehört zu den gesetzlichen Pflichten jedes Jagdausübungsberechtigten. Sie umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, die Pflege und Sicherung der Lebensräume sowie die Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft. Gerade beim Schalenwild besteht ein ständiges Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Waldes und der Erhaltung angemessener Wildbestände. Überhöhte Bestände von Rot-, Dam- oder Rehwild führen durch Verbiss und Schälung zu erheblichen Schäden an jungen Bäumen.

Beim Raubwild steht die Regulierung der Bestände von Fuchs, Waschbär und Marderhund im Vordergrund, um bedrohte Bodenbrüter und Niederwildarten zu schützen. Diese Form der Bejagung wird als Prädatorenmanagement bezeichnet und gewinnt im modernen Naturschutz zunehmend an Bedeutung.

Jagdzeiten und rechtlicher Rahmen

Für jede Haarwildart legt die Jagdzeitenverordnung des Bundes sowie ergänzende Landesverordnungen fest, wann sie bejagt werden darf. Außerhalb dieser Jagdzeiten gilt die Schonzeit, in der das Wild nicht erlegt werden darf. Einige Haarwildarten wie Luchs, Wildkatze, Wolf und Fischotter besitzen eine ganzjährige Schonzeit und sind damit faktisch geschützt, obwohl sie dem Jagdrecht unterstellt bleiben. Diese Zuordnung hat praktische Konsequenzen: Der Jäger ist auch für diese Arten hegeverpflichtet und muss beispielsweise Fallwild – also verendet aufgefundene Stücke – melden.

Die Bejagung des Haarwilds erfolgt auf verschiedene