Wild
WJäger- & Weidmannssprache > Jäger- & Weidmannssprache
Definition und Überblick
Der Begriff Wild bezeichnet in der Jägersprache alle wildlebenden Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen und bejagt werden dürfen. Damit grenzt sich Wild klar von anderen freilebenden Tieren ab, die zwar ebenfalls in der Natur vorkommen, aber nicht dem Jagdgesetz unterstellt sind. Die rechtliche Grundlage bildet in Deutschland das Bundesjagdgesetz (BJagdG), das in § 2 abschließend auflistet, welche Tierarten als Wild gelten. Nur diese Arten dürfen unter Einhaltung der geltenden Jagdzeiten und Vorschriften erlegt werden.
In der Weidmannssprache wird das Wort „Wild" sowohl als Sammelbezeichnung für die Gesamtheit der jagdbaren Tiere als auch als Bezeichnung für ein einzelnes Stück verwendet. Ein erlegtes Tier wird ebenfalls als Wild bezeichnet, insbesondere wenn es als Nahrungsmittel – also als Wildbret – Verwendung findet.
Einteilung des Wildes
Die Jägersprache unterscheidet Wild nach verschiedenen Kriterien. Die gebräuchlichsten Einteilungen richten sich nach der Tiergruppe, der Größe sowie dem jagdrechtlichen Status.
- Haarwild: Alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Dazu zählen unter anderem Rotwild, Rehwild, Damwild, Schwarzwild (Wildschwein), Gamswild, Muffelwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär.
- Federwild: Alle jagdbaren Vogelarten. Hierzu gehören beispielsweise Fasan, Rebhuhn, Stockente, Graugans, Ringeltaube, Waldschnepfe, Blässhuhn und verschiedene Krähenarten.
- Hochwild: Traditionell die „edlen" Wildarten, deren Jagd einst dem Adel vorbehalten war. Zum Hochwild zählen Rotwild, Damwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Wisent, Elchwild, Auerwild, Steinadler, Seeadler und der Luchs.
- Niederwild: Alle übrigen Wildarten, die nicht zum Hochwild gehören, darunter Rehwild, Feldhase, Fuchs, Fasan und Ente. Die Zuordnung des Rehwildes zum Niederwild überrascht viele Laien, ist aber historisch begründet.
Wildarten in Deutschland
Das Bundesjagdgesetz führt über hundert Tierarten als Wild auf. Darunter befinden sich sowohl Arten mit regulären Jagdzeiten als auch solche, die ganzjährig geschont sind. Eine ganzjährige Schonzeit bedeutet, dass die betreffende Art zwar formal dem Jagdrecht unterliegt, aber nicht bejagt werden darf. Dies betrifft etwa Luchse, Wisente, Rebhühner (in mehreren Bundesländern), Seehunde und zahlreiche Greifvogelarten.
Zu den jagdwirtschaftlich bedeutendsten Wildarten in Deutschland gehören Rehwild, Schwarzwild und Rotwild. Rehwild stellt mit jährlichen Strecken von über einer Million Stück die am häufigsten erlegte Schalenwildart dar. Schwarzwild hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen, was erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Bejagungspraxis hat.
Weidmännische Bezeichnungen
In der Jägersprache existiert ein umfangreiches Vokabular rund um das Wild. Die korrekte Verwendung dieser Begriffe gilt als Ausdruck weidmännischer Bildung und Tradition.
- Ein einzelnes Tier wird als Stück Wild bezeichnet.
- Männliche Tiere heißen je nach Art Hirsch, Bock, Keiler, Rüde oder Kuder.
- Weibliche Tiere werden als Tier (beim Rotwild), Ricke oder Geiß (beim Rehwild), Bache (beim Schwarzwild) oder Fähe (bei Raubwild) angesprochen.
- Jungtiere tragen Namen wie Kalb, Kitz, Frischling oder Jungfuchs.
- Eine Gruppe von Wild wird je nach Art als Rudel (Rotwild), Sprung (Rehwild), Rotte (Schwarzwild) oder Kette (Rebhühner) bezeichnet.
- Das Erlegen von Haarwild heißt in der Jägersprache strecken oder zur Strecke bringen; beim Federwild spricht man davon, es zu erlegen.
Auch das Verhalten des Wildes wird mit eigenen Begriffen beschrieben: Wild äst (frisst), zieht (bewegt sich), sichert (beobachtet die Umgebung), flüchtet (rennt davon) oder trollt sich (entfernt sich langsam).
Wild und Hege
Mit dem Jagdrecht ist die Hegepflicht untrennbar verbunden. Jäger sind gesetzlich verpflichtet, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Die Hege umfasst die Schaffung geeigneter Lebensräume, die Bekämpfung von Wildkrankheiten und Seuchen sowie eine an die Lebensraumkapazität angepasste Bestandsregulierung. Die sogenannte Abschussplanung legt fest, wie viele Stücke einer Wildart in einem bestimmten Revier je Jagdjahr erlegt werden sollen.
Ein zentrales Spannungsfeld besteht zwischen dem Wildbestand und den Interessen der Land- und Forstwirtschaft. Überhöhte Wildbestände verursachen Wildschäden an Feldfrüchten, jungen Bäumen und Forstkulturen. Insbesondere Verbiss durch Rehwild und Schälung durch Rotwild können die natürliche Waldverjüngung erheblich beeinträchtigen. Der Grundsatz „Wald vor Wild" hat in der forstpolitischen Diskussion deshalb zunehmend an Gewicht gewonnen.
Wildbret als Lebensmittel
Das Fleisch erlegter Wildtiere wird als Wildbret bezeichnet und gilt als hochwertiges Nahrungsmittel. Es zeichnet sich durch einen